Immer mehr höhere Beamte, immer weniger Basis?
Immer mehr höhere Beamte, immer weniger Basis? Wie sich das deutsche Beamtentum verändert hat
Besoldungsgruppen, Gehälter und die Entwicklung seit den Anfangsjahren der Bundesrepublik
Deutschland diskutiert über die Zukunft des Berufsbeamtentums. Dabei geht es meist um Pensionen, Arbeitsplatzsicherheit und vermeintliche Privilegien. Eine andere Frage wird dagegen seltener gestellt: Wie hat sich der Beamtenapparat selbst verändert? Gibt es heute tatsächlich immer mehr höher besoldete Beamte, während die unteren Laufbahnen verschwinden? Ein Blick auf die amtlichen Statistiken zeigt eine bemerkenswerte Entwicklung – allerdings auch einige Überraschungen.
Nicht nur die Zahl der Beamten ist entscheidend
Wer über die Kosten des Berufsbeamtentums diskutiert, schaut gewöhnlich auf die Gesamtzahl der Beamten und auf die Höhe ihrer Pensionen. Doch diese beiden Größen allein erklären noch nicht, wie sich die finanziellen Belastungen entwickeln.
Entscheidend ist auch, wie sich die Beschäftigten auf die verschiedenen Besoldungsgruppen verteilen. Denn zwischen einem Beamten der Besoldungsgruppe A 6 und einem Beamten der Gruppe A 16 liegen erhebliche Unterschiede beim Grundgehalt und bei den daraus abgeleiteten Versorgungsansprüchen.
Hinzu kommen herausgehobene Ämter der Besoldungsordnung B sowie besondere Besoldungsordnungen für Richter, Staatsanwälte und Hochschulprofessoren. Wenn sich die Personalstruktur über Jahrzehnte zugunsten höherer Besoldungsgruppen verschiebt, kann das erhebliche Auswirkungen auf die langfristigen Personalausgaben haben.
Deshalb lohnt sich eine Untersuchung, die über die bloße Zahl der Beamten hinausgeht.
Wie viele Beamte gibt es in Deutschland?
Nach der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes waren am 30. Juni 2024 rund 5,38 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt. Dazu zählen Beamte, Richter, Soldaten und Arbeitnehmer.
Die Mehrheit dieser Beschäftigten besitzt keinen Beamtenstatus.
Rund 1,8 Millionen Menschen waren Beamte oder Richter. Hinzu kamen die Berufs- und Zeitsoldaten, die in manchen statistischen Übersichten gemeinsam mit den Beamten dargestellt werden.
Das ist bei der Interpretation der Zahlen wichtig. Denn nicht jede Statistik, die von öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen spricht, enthält ausschließlich Beamte. Auch die Unterscheidung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist bedeutsam.
Während der Bund beispielsweise besonders viele Beschäftigte im Sicherheitsbereich hat, liegt bei den Ländern ein großer Teil des verbeamteten Personals im Schulwesen. Die Kommunen wiederum beschäftigen in zahlreichen Aufgabenbereichen überwiegend Tarifbeschäftigte. Eine Aussage über den gesamten Beamtenapparat muss diese Unterschiede berücksichtigen.
Was bedeuten die Besoldungsgruppen?
Die Besoldung der meisten Beamten richtet sich nach der Besoldungsordnung A. Sie reicht in Bayern von A 3 bis A 16. Traditionell wird zwischen einfachem, mittlerem, gehobenem und höherem Dienst unterschieden.
Der einfache Dienst umfasst beziehungsweise umfasste vor allem Tätigkeiten mit geringeren formalen Qualifikationsanforderungen.
Im mittleren Dienst finden sich zahlreiche Aufgaben der Sachbearbeitung und des Vollzugs. Der gehobene Dienst umfasst beispielsweise qualifizierte Verwaltungsaufgaben, Tätigkeiten in der Finanzverwaltung und verschiedene Lehrämter.
Zum höheren Dienst gehören unter anderem bestimmte akademisch geprägte Fach- und Führungsaufgaben sowie Lehrkräfte entsprechender Laufbahnen.
Allerdings lässt sich diese Einteilung heute nicht mehr in allen Ländern unmittelbar aus der Besoldungsgruppe ablesen. So kann A 9 je nach Laufbahn ein Beförderungsamt des mittleren Dienstes oder ein Einstiegsamt des gehobenen Dienstes sein.
Ähnliches gilt für A 13 an der Grenze zwischen gehobenem und höherem Dienst. Deshalb darf man nicht sämtliche Beamte ab A 13 automatisch als höhere Verwaltungsbeamte oder gar als Führungskräfte bezeichnen. Gerade dieser Punkt wird für unsere Untersuchung noch wichtig.
Wie hoch sind die Beamtengehälter?
Um die finanziellen Unterschiede anschaulich zu machen, betrachten wir die aktuellen Grundgehälter im Freistaat Bayern. Die folgenden Beträge gelten nach den vom Bayerischen Landesamt für Finanzen veröffentlichten Tabellen ab 1. Oktober 2026. Die Erhöhung wird im Vorgriff auf den noch ausstehenden Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags angewandt.
Es handelt sich um monatliche Bruttogrundgehälter, gerundet auf volle Euro. Die tatsächlichen Bezüge können durch Erfahrungsstufen, Familien- und Ortszuschläge, Amtszulagen sowie weitere Bestandteile abweichen.
Die unteren Besoldungsgruppen
A 3: zwischen 2.863 und 3.254 Euro.
A 4: zwischen 2.934 und 3.395 Euro.
A 5: zwischen 2.971 und 3.430 Euro.
A 6: zwischen 3.044 und 3.548 Euro.
A 7: zwischen 3.161 und 3.717 Euro.
A 8: zwischen 3.240 und 4.013 Euro.
A 9: zwischen 3.388 und 4.224 Euro.
Diese Gruppen umfassen einen großen Teil der traditionellen unteren und mittleren Laufbahnen. A 9 kann allerdings bereits dem gehobenen Dienst zugeordnet sein.
Die mittleren und gehobenen Besoldungsgruppen
A 10: zwischen 3.637 und 4.701 Euro.
A 11: zwischen 4.159 und 5.212 Euro.
A 12: zwischen 4.655 und 5.728 Euro.
A 13: zwischen 5.396 und 6.342 Euro.
Gerade A 12 und A 13 sind für die Gesamtbetrachtung von erheblicher Bedeutung, weil hier zahlreiche Lehrkräfte und qualifizierte Fachbeamte eingruppiert sind.
Die höheren Besoldungsgruppen
A 14: zwischen 5.771 und 6.999 Euro.
A 15: zwischen 6.628 und 7.874 Euro.
A 16: zwischen 7.305 und 8.746 Euro.
Oberhalb der Besoldungsordnung A stehen bestimmte herausgehobene Ämter der Besoldungsordnung B.
In Bayern reicht deren Grundgehalt beispielsweise von rund 9.110 Euro in B 2 bis rund 16.255 Euro in B 11.
Für Richter und Staatsanwälte gilt die Besoldungsordnung R, für Professoren insbesondere die Besoldungsordnung W.
Wichtig ist dabei: Diese Zahlen gelten für Bayern. Der Bund und die übrigen Bundesländer besitzen eigene Besoldungstabellen. Ein deutschlandweiter Vergleich der Beschäftigtenzahlen mit bayerischen Gehältern kann deshalb nur der Veranschaulichung dienen. Er ist keine Berechnung der tatsächlichen bundesweiten Besoldungsausgaben.
Wo befinden sich die meisten Beamten?
Die aktuelle Besoldungsstatistik zeigt, dass sich die Beschäftigten keineswegs gleichmäßig auf die einzelnen Gruppen verteilen.
Besonders große Gruppen sind A 9, A 12 und A 13. In der statistischen Aufbereitung des dbb für das Jahr 2024 finden sich für A 13 rund 418.000 Personen, für A 12 rund 262.000 und für A 9 rund 230.000. Diese Zahlen stammen aus einer übergreifenden Darstellung, die auch Soldaten sowie besondere öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse berücksichtigt. Sie dürfen deshalb nicht als reine Zählung ziviler Verwaltungsbeamter verstanden werden.
Dennoch zeigen sie die Größenordnung. A 13 ist eine der zahlenmäßig bedeutendsten Besoldungsgruppen des öffentlichen Dienstes.
Wer daraus allerdings unmittelbar auf eine große Zahl hochrangiger Ministerialbeamter schließen würde, käme zu einem falschen Ergebnis. Denn hinter A 13 stehen in erheblichem Umfang Lehrkräfte. Damit gelangen wir zu einer der wichtigsten Besonderheiten der deutschen Beamtenstruktur.
Die Lehrer verändern das gesamte Bild
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren Mitte 2024 rund 638.000 verbeamtete Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Länder beschäftigt. Das ist ein erheblicher Anteil des gesamten Beamtenbestandes.
Besonders auffällig ist ihre Verteilung auf die Besoldungsgruppen. Eine amtliche Aufstellung für 2021 zeigt, dass allein rund 289.000 verbeamtete Lehrkräfte der Gruppe A 13 angehörten. Weitere rund 170.000 waren in A 12 eingruppiert. Rund 87.000 gehörten A 14 an. Damit erklärt sich ein erheblicher Teil der großen Zahl von Beamten in den mittleren und höheren Besoldungsgruppen.
Diese Beschäftigten sind nicht automatisch leitende Verwaltungsbeamte. Sie unterrichten an Schulen. Das ist für die politische Bewertung entscheidend. Wenn von einer Zunahme höher besoldeter Beamter gesprochen wird, muss zunächst geklärt werden, welcher Anteil auf Lehrkräfte entfällt. Andernfalls könnte eine Veränderung der Lehrerbesoldung irrtümlich als Aufblähung der Verwaltungshierarchie interpretiert werden.
Wie sah die Beamtenstruktur früher aus?
Der Eindruck, dass es immer mehr höher eingestufte Beamte gibt, lässt sich anhand historischer Regierungsberichte überprüfen. Besonders aufschlussreich sind der Zweite und der Dritte Versorgungsbericht der Bundesregierung. Sie enthalten Vergleichszahlen für die Jahre 1970, 1999 und 2002.
Die historischen Angaben beziehen sich auf die Gebietskörperschaften im früheren Bundesgebiet. Damit wird ein wesentlicher Teil der langfristigen Entwicklung sichtbar. Allerdings reicht diese Statistik nicht bis zur Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 zurück.
Eine durchgehend vergleichbare Zahlenreihe von 1949 bis heute liegt für diese Untersuchung nicht vor.
Die Beamtenstruktur im Jahr 1970
1970 waren bei Bund, Ländern und Gemeinden im früheren Bundesgebiet rund 850.000 Beamte erfasst.
Davon gehörten:
186.000 dem höheren Dienst an. Das waren 21,9 Prozent.
393.500 dem gehobenen Dienst. Das waren 46,3 Prozent.
251.000 dem mittleren Dienst. Das waren 29,5 Prozent.
19.500 dem einfachen Dienst. Das waren 2,3 Prozent.
Bereits damals gehörten somit 68,2 Prozent aller erfassten Beamten dem gehobenen oder höheren Dienst an.
Das ist eine bemerkenswerte Feststellung.
Schon vor mehr als einem halben Jahrhundert waren die unteren Laufbahnen innerhalb des Beamtentums deutlich in der Minderheit.
Die Entwicklung bis 1999
29 Jahre später hatte sich das Bild weiter verändert.
1999 gehörten bei den betrachteten Gebietskörperschaften rund 1,4 Millionen Beamte zum erfassten Personalbestand.
Davon waren:
324.800 im höheren Dienst. Ihr Anteil betrug 23,2 Prozent.
728.500 im gehobenen Dienst. Ihr Anteil betrug 52,1 Prozent.
332.500 im mittleren Dienst. Ihr Anteil betrug 23,8 Prozent.
12.400 im einfachen Dienst. Ihr Anteil betrug nur noch 0,9 Prozent.
Der Anteil des gehobenen und höheren Dienstes war damit auf 75,3 Prozent gestiegen. Das bedeutet eine Zunahme um 7,1 Prozentpunkte gegenüber 1970. Die beiden unteren Laufbahngruppen verloren entsprechend an Bedeutung.
Allerdings zeigt die Statistik auch etwas, das bei einer oberflächlichen Betrachtung leicht übersehen wird. Die Zahl der Beamten im mittleren Dienst stieg zwischen 1970 und 1999 sogar von 251.000 auf 332.500. Ihr Anteil sank nur deshalb, weil der gehobene und höhere Dienst wesentlich stärker wuchs.
Beim einfachen Dienst gab es dagegen tatsächlich einen Rückgang der absoluten Beschäftigtenzahl.
Im Jahr 2002 setzte sich die Entwicklung fort
Der Dritte Versorgungsbericht der Bundesregierung enthält auch die Zahlen für 2002. Damals waren rund 1.388.500 Beamte bei den betrachteten Gebietskörperschaften erfasst.
Die Verteilung sah folgendermaßen aus:
Höherer Dienst: 329.200 Beamte beziehungsweise 23,7 Prozent.
Gehobener Dienst: 740.700 Beamte beziehungsweise 53,3 Prozent.
Mittlerer Dienst: 307.300 Beamte beziehungsweise 22,1 Prozent.
Einfacher Dienst: 11.300 Beamte beziehungsweise 0,8 Prozent.
Zusammen erreichten der gehobene und höhere Dienst damit einen Anteil von 77 Prozent.
1970 waren es noch 68,2 Prozent gewesen.
Innerhalb von 32 Jahren hatte sich der Anteil der beiden oberen Laufbahngruppen somit um 8,8 Prozentpunkte erhöht.
Die historische Statistik bestätigt also eine deutliche Verschiebung zugunsten höherer Laufbahnen.
Sie beweist allerdings nicht, dass sämtliche zusätzlichen Stellen unnötig waren oder dass es sich überwiegend um neue Führungspositionen handelte.
Eine Überraschung: Bund, Länder und Gemeinden entwickelten sich unterschiedlich
Besonders interessant ist eine weitere Feststellung des Dritten Versorgungsberichts. Die Verschiebung zu höheren Laufbahngruppen verlief keineswegs in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes gleich. Bei den Ländern stieg der gemeinsame Anteil des gehobenen und höheren Dienstes von 72,1 Prozent im Jahr 1970 auf 81,3 Prozent im Jahr 2002.
Das war eine erhebliche Veränderung. Beim Bund dagegen lag dieser Anteil 1970 bei 46,6 Prozent und 2002 bei 45,8 Prozent. Hier war also im betrachteten Zeitraum keine entsprechende Verschiebung nach oben festzustellen.
Bei den Gemeinden stieg der Anteil von 65 auf 67,2 Prozent und veränderte sich damit vergleichsweise wenig.
Das ist für die Bewertung besonders wichtig.
Die Entwicklung des gesamten Beamtenapparates wurde maßgeblich durch die Länder geprägt. Und dort wiederum spielte der Bildungsbereich eine herausragende Rolle.
Die pauschale Aussage, überall in Deutschland seien die Verwaltungshierarchien immer weiter nach oben gewachsen, lässt sich aus diesen Zahlen nicht ableiten.
Warum wurden immer mehr Beamte höher eingestuft?
Der Dritte Versorgungsbericht nennt mehrere Ursachen für die veränderte Laufbahnstruktur. Eine davon ist der steigende Bedarf an qualifiziertem Personal. Die Aufgaben des Staates haben sich seit den 1950er- und 1960er-Jahren erheblich verändert.
Neue Rechtsgebiete, komplexere Verwaltungsverfahren, technische Entwicklungen und höhere Anforderungen an Ausbildung und Fachwissen haben zahlreiche Tätigkeiten verändert. Dazu kommt der Ausbau des Bildungswesens.
Vor allem in den 1970er-Jahren wurden viele zusätzliche Lehrkräfte eingestellt. Da diese überwiegend dem gehobenen oder höheren Dienst angehörten, wirkte sich ihre Einstellung unmittelbar auf die gesamte Beamtenstatistik aus.
Eine weitere Ursache liegt in der Neubewertung bestimmter Tätigkeiten und Laufbahnen. Beispielsweise können organisatorische Veränderungen oder höhere Qualifikationsanforderungen dazu führen, dass Stellen höher bewertet werden.
Das muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine neue Führungsebene geschaffen wurde. Es kann sich auch um die veränderte Einstufung einer bereits vorhandenen Fachaufgabe handeln. Allerdings bleibt damit eine kritische Frage offen.
Wurde jede Höherbewertung tatsächlich durch entsprechend anspruchsvollere Aufgaben gerechtfertigt? Oder gab es auch Entwicklungen, bei denen sich die Besoldungsstruktur stärker veränderte als die tatsächlichen Anforderungen?
Diese Frage lässt sich nicht allein anhand der Personalstandstatistik beantworten. Dazu wären Untersuchungen der Stellenbewertungen und konkreten Aufgabenprofile erforderlich.
Was geschah mit den einfachen Beamten?
Besonders deutlich fällt der Rückgang des einfachen Dienstes aus. 1970 gehörten ihm noch rund 19.500 Beamte an. 2002 waren es nur noch etwa 11.300. Auch sein Anteil am gesamten Beamtenbestand sank von 2,3 auf 0,8 Prozent. Der einfache Beamtendienst spielte damit bereits Anfang der 2000er-Jahre nur noch eine sehr geringe Rolle.
Für diese Entwicklung kommen mehrere Ursachen infrage. Einfache Tätigkeiten wurden zunehmend automatisiert, organisatorisch zusammengelegt oder durch andere Beschäftigungsformen erledigt. In vielen Bereichen werden Aufgaben wie Reinigung, Transport, technische Hilfsdienste oder Gebäudebetreuung von Tarifbeschäftigten beziehungsweise privaten Unternehmen übernommen.
Die Bundesregierung nennt in ihren Versorgungsberichten entsprechende strukturelle Veränderungen als einen der Gründe für die Entwicklung. Dabei muss allerdings zwischen dem Rückgang einfacher Beamtenstellen und dem Rückgang einfacher Tätigkeiten unterschieden werden. Wenn eine bisher staatlich organisierte Tätigkeit an ein privates Unternehmen vergeben wird, verschwindet die Arbeit nicht. Sie wird lediglich außerhalb des bisherigen Personalbestandes erledigt.
Das kann Auswirkungen auf die statistisch ausgewiesenen Personalkosten haben, ohne dass die entsprechenden Ausgaben insgesamt entfallen. Deshalb müsste eine umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auch Fremdleistungen und ausgelagerte Aufgaben berücksichtigen.
Wie hat sich die Struktur seit 2002 entwickelt?
Hier stößt die historische Untersuchung an eine wichtige Grenze. Für die Gegenwart liegen zwar detaillierte Angaben nach Besoldungsgruppen vor. Sie lassen sich aber nicht ohne zusätzliche Aufbereitung mit den historischen Laufbahngruppen vergleichen.
Die Laufbahnordnungen wurden verändert, Besoldungsgruppen neu zugeordnet und in mehreren Ländern andere Laufbahnmodelle eingeführt. Zudem unterscheiden sich die statistischen Abgrenzungen. Ein direkter Vergleich zwischen dem Anteil des höheren Dienstes im Jahr 1970 und der heutigen Zahl der Beschäftigten ab A 13 wäre deshalb methodisch problematisch.
Besonders die Lehrerbesoldung würde das Ergebnis beeinflussen. Was sich sagen lässt, ist Folgendes: Die Verschiebung zugunsten höherer Laufbahnen ist für die Jahre 1970 bis 2002 eindeutig dokumentiert. Für die Zeit danach sind zusätzliche Untersuchungen erforderlich, um zu bestimmen, ob und in welchem Umfang sich dieser Trend fortgesetzt hat.
Die aktuellen Besoldungsgruppen allein reichen für einen solchen historischen Nachweis nicht aus.
Was ergibt sich, wenn man die Lehrer herausrechnet?
Gerade diese Frage ist für die Diskussion über einen möglicherweise aufgeblähten Verwaltungsapparat entscheidend. Die Lehrer stellen einen erheblichen Teil der verbeamteten Beschäftigten. Wenn ihre Besoldungsstruktur die Gesamtstatistik wesentlich beeinflusst, müsste die übrige Verwaltung gesondert betrachtet werden.
Die historischen Versorgungsberichte liefern dafür bereits einen wichtigen Hinweis. Während sich bei den Ländern die Laufbahnstruktur stark nach oben verschob, blieb sie beim Bund zwischen 1970 und 2002 weitgehend unverändert. Das spricht dafür, dass die unterschiedliche Aufgabenstruktur der Gebietskörperschaften einen erheblichen Einfluss hatte.
Es beweist aber noch nicht, wie sich die allgemeine Landesverwaltung ohne Lehrer entwickelt hat. Dazu müsste man die Beschäftigten des Schuldienstes für mehrere Vergleichsjahre getrennt nach Laufbahngruppen aus den Gesamtdaten herausrechnen. Eine solche durchgehende Berechnung liegt dieser Untersuchung nicht zugrunde.
Deshalb wäre es voreilig, den gesamten Anstieg höherer Laufbahnen als Vergrößerung der Verwaltungshierarchie zu bezeichnen. Ebenso voreilig wäre allerdings die Behauptung, der Anstieg lasse sich vollständig mit dem Ausbau des Schulwesens erklären. Beides müsste genauer untersucht werden.
Höhere Besoldung bedeutet auch höhere Versorgung
Die Besoldungsstruktur hat nicht nur Auswirkungen auf die laufenden Gehaltszahlungen. Sie beeinflusst grundsätzlich auch die spätere Beamtenversorgung. Denn die Pension richtet sich nach den jeweils maßgeblichen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
Je höher die ruhegehaltfähigen Bezüge, desto höher fällt bei sonst gleichen Voraussetzungen grundsätzlich auch die Pension aus. Das bedeutet: Eine dauerhafte Verschiebung zu höheren Besoldungsgruppen kann langfristig höhere Versorgungsausgaben nach sich ziehen. Allerdings wäre es falsch, aus den heutigen Grundgehältern unmittelbar die späteren Pensionskosten zu berechnen.
Dafür müssten unter anderem die tatsächlichen Laufbahnen, die ruhegehaltfähigen Bestandteile, die Dienstzeiten, Teilzeitbeschäftigungen, die Altersstruktur und die rechtlichen Versorgungsregelungen berücksichtigt werden.
Auch die Entwicklung der Beihilfeausgaben gehört zu einer solchen Betrachtung. Gerade deshalb ist die Personalstruktur ein wichtiger Ausgangspunkt, aber noch keine vollständige Kostenrechnung.
Ist ein höher besoldeter Beamter automatisch teurer als ein Angestellter?
Auch diese Frage lässt sich nicht allein anhand des monatlichen Grundgehalts beantworten. Beamte und Tarifbeschäftigte unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Besoldung beziehungsweise Vergütung, ihrer Sozialversicherung und ihrer Altersversorgung.
Für Tarifbeschäftigte zahlt der öffentliche Arbeitgeber regelmäßig Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Zusatzversorgung. Bei Beamten fallen stattdessen andere Verpflichtungen an, insbesondere Beihilfeleistungen und spätere Versorgungszahlungen.
Wer die tatsächlichen Gesamtkosten vergleichen möchte, muss deshalb den gesamten Berufs- und Ruhestandszeitraum betrachten. Dabei müssen die während der aktiven Dienstzeit entstehenden Pensionsverpflichtungen wirtschaftlich berücksichtigt werden.
Ein Vergleich allein anhand des Nettogehalts oder der späteren monatlichen Pension kann ein verzerrtes Bild ergeben. Dasselbe gilt für den Vergleich einer durchschnittlichen Beamtenpension mit einer durchschnittlichen gesetzlichen Rente.
Denn die zugrunde liegenden Erwerbsbiografien und Versorgungssysteme unterscheiden sich erheblich.
Brauchen wir wirklich so viele Besoldungsgruppen?
Die historische Entwicklung wirft auch eine organisatorische Frage auf. Wie differenziert muss die Besoldungsstruktur des öffentlichen Dienstes sein?
Einerseits benötigen unterschiedliche Aufgaben, Qualifikationen und Verantwortungsbereiche eine angemessene Bewertung. Ein Beamter, der einfache Verwaltungstätigkeiten erledigt, trägt andere fachliche und rechtliche Verantwortung als ein Bediensteter, der schwierige Verwaltungsentscheidungen trifft oder eine große Behörde leitet.
Andererseits sollte die Besoldung nachvollziehbar bleiben. Wenn Aufgaben und Stellen immer weiter nach oben bewertet werden, muss erkennbar sein, weshalb die höheren Anforderungen dies rechtfertigen. Dabei geht es nicht darum, qualifizierte Beschäftigte schlechter zu bezahlen.
Es geht vielmehr um Transparenz. Welche Aufgaben wurden tatsächlich anspruchsvoller? Wo entstanden neue Verantwortlichkeiten? Welche Beförderungsstellen wurden zusätzlich geschaffen? Und welche Tätigkeiten wurden aus den unteren Laufbahnen herausgenommen oder auf andere Beschäftigungsformen übertragen?
Diese Fragen betreffen die Organisation des Staates ebenso wie seine finanziellen Verpflichtungen.
Ein aufgeblähter Beamtenapparat? Was die Zahlen belegen – und was nicht
Die historischen Zahlen zeigen einen eindeutigen Strukturwandel. Zwischen 1970 und 2002 stieg der Anteil des gehobenen und höheren Dienstes bei den betrachteten Gebietskörperschaften von 68,2 auf 77 Prozent.
Gleichzeitig sank der Anteil des mittleren und einfachen Dienstes von 31,8 auf 22,9 Prozent. Die geringe Abweichung von 100 Prozent ergibt sich aus gerundeten Einzelwerten.
Der einfache Dienst verlor sogar absolut an Beschäftigten. Damit ist die Vermutung einer langfristigen Verschiebung zugunsten höherer Laufbahnen für diesen Zeitraum statistisch belegt.
Die Entwicklung war allerdings keineswegs überall gleich. Besonders ausgeprägt war sie bei den Ländern.
Beim Bund blieb der gemeinsame Anteil des gehobenen und höheren Dienstes zwischen 1970 und 2002 nahezu unverändert.
Der Ausbau des Bildungswesens spielte eine wichtige Rolle. Deshalb lässt sich aus der Gesamtentwicklung allein keine pauschale Aussage über eine zunehmende Zahl von Führungskräften oder unnötige Verwaltungsstellen ableiten.
Die Statistik zeigt, dass sich die Struktur verändert hat. Ob jede dieser Veränderungen sachlich gerechtfertigt war, ist eine andere Frage.
Was eine umfassende Reformuntersuchung leisten müsste
Wer das Berufsbeamtentum reformieren möchte, sollte nicht nur über Pensionen und Privilegien sprechen.
Ebenso wichtig ist eine systematische Untersuchung der Personalstruktur. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung der einzelnen Besoldungsgruppen, die tatsächlichen Aufgaben der Beschäftigten und die Veränderungen innerhalb der Behörden.
Eine solche Untersuchung müsste auch zwischen Bund, Ländern und Gemeinden unterscheiden. Der Schuldienst sollte gesondert ausgewiesen werden.
Ebenso sollten Polizei, Justiz, Finanzverwaltung und allgemeine Verwaltung getrennt betrachtet werden. Erst dann ließe sich erkennen, in welchen Bereichen höhere Besoldungsgruppen tatsächlich stärker geworden sind.
Eine weitere Frage betrifft die ausgelagerten Tätigkeiten.
Wenn einfache Aufgaben nicht mehr von Beamten oder Tarifbeschäftigten, sondern von externen Unternehmen übernommen werden, müssen auch diese Ausgaben in eine Gesamtbetrachtung einfließen.
Andernfalls könnte eine Verwaltung auf dem Papier personell schlanker erscheinen, obwohl die entsprechenden Leistungen weiterhin aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Fazit: Die Verschiebung nach oben ist belegt – ihre Ursachen müssen differenziert betrachtet werden
Die amtlichen Versorgungsberichte zeigen eine deutliche Veränderung des deutschen Beamtentums.
Zwischen 1970 und 2002 wuchs der Anteil des gehobenen und höheren Dienstes erheblich. Die unteren Laufbahngruppen verloren an Bedeutung.
Besonders stark war diese Entwicklung bei den Ländern, während der Bund im selben Zeitraum eine weitgehend stabile Laufbahnstruktur aufwies. Der Ausbau des Schulwesens, steigende Qualifikationsanforderungen und veränderte Aufgaben haben dazu beigetragen.
Auch die Neubewertung von Stellen und die Verlagerung einfacher Tätigkeiten spielten eine Rolle.
Damit ist eine wichtige Ausgangsfrage beantwortet:
Ja, der Anteil höherer Laufbahngruppen ist über mehrere Jahrzehnte deutlich gestiegen. Nein, daraus folgt nicht automatisch, dass der Staat entsprechend mehr leitende Verwaltungsbeamte beschäftigt oder unnötige Stellen geschaffen hat.
Für eine sachgerechte Reformdiskussion muss deshalb genauer untersucht werden, wo sich die Besoldungsstruktur verändert hat und welche Aufgaben dahinterstehen. Die finanziellen Folgen reichen über die aktiven Dienstbezüge hinaus. Denn höhere ruhegehaltfähige Bezüge können auch höhere spätere Versorgungsverpflichtungen bedeuten.
Wer über die Zukunft des Berufsbeamtentums spricht, sollte deshalb nicht nur die Zahl der Beamten betrachten. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Tätigkeiten sie ausüben, wie diese bewertet werden und welche langfristigen Kosten daraus entstehen.
Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst braucht qualifizierte und unabhängige Beschäftigte. Gleichzeitig haben die Steuerzahler ein berechtigtes Interesse daran, dass Stellenbewertungen, Besoldung und Personalentwicklung transparent und nachvollziehbar bleiben.
Quellen und weiterführende Informationen
1. Statistisches Bundesamt – Personal des öffentlichen Dienstes
Amtliche Personalstandstatistik mit Angaben zu Beschäftigten, Dienstverhältnissen, Aufgabenbereichen und Besoldung.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/_inhalt.html
2. Zweiter Versorgungsbericht der Bundesregierung
Bundestagsdrucksache 14/7220, insbesondere die historische Laufbahnverteilung 1970 und 1999 auf Seite 38.
https://dserver.bundestag.de/btd/14/072/1407220.pdf
3. Dritter Versorgungsbericht der Bundesregierung
Bundestagsdrucksache 15/5821, insbesondere die Laufbahnverteilung 1970, 1999 und 2002 sowie die Unterschiede zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
https://dserver.bundestag.de/btd/15/058/1505821.pdf
4. dbb beamtenbund und tarifunion – Monitor öffentlicher Dienst 2026
Statistische Aufbereitung des Personalbestands und Vergleiche zur Besoldung.
5. Bayerisches Landesamt für Finanzen – Besoldungstabellen
Amtliche Grundgehaltssätze für die Besoldungsordnungen A, B, R und W. Stand 1. Oktober 2026, vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses.
6. Bayerisches Besoldungsgesetz
Gesetzliche Grundlagen der Besoldung im Freistaat Bayern.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG
7. Grundgesetz – Artikel 33
Verfassungsrechtliche Grundlagen des Berufsbeamtentums.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html
8. Meine eigene Reihen - Demokratie und Politik
Das Beamtentum und die Demokratie
Hinweis zur statistischen Einordnung: Die historischen Vergleichszahlen beziehen sich auf Beamte der Gebietskörperschaften im früheren Bundesgebiet. Die aktuellen Besoldungszahlen und Personalstatistiken haben teilweise andere Abgrenzungen. Deshalb werden die Daten nicht zu einer vermeintlich lückenlosen Zeitreihe von 1949 bis 2026 verbunden. Die bayerischen Gehaltsangaben dienen der Veranschaulichung und stellen keine bundesweiten Durchschnittsgehälter dar.







