Immer mehr höhere Beamte, immer weniger Basis?

20. Oktober 2026

Immer mehr höhere Beamte, immer weniger Basis? Wie sich das deutsche Beamtentum verändert hat

Besoldungsgruppen, Gehälter und die Entwicklung seit den Anfangsjahren der Bundesrepublik


Deutschland diskutiert über die Zukunft des Berufsbeamtentums. Dabei geht es meist um Pensionen, Arbeitsplatzsicherheit und vermeintliche Privilegien. Eine andere Frage wird dagegen seltener gestellt: Wie hat sich der Beamtenapparat selbst verändert? Gibt es heute tatsächlich immer mehr höher besoldete Beamte, während die unteren Laufbahnen verschwinden? Ein Blick auf die amtlichen Statistiken zeigt eine bemerkenswerte Entwicklung – allerdings auch einige Überraschungen.


Nicht nur die Zahl der Beamten ist entscheidend


Wer über die Kosten des Berufsbeamtentums diskutiert, schaut gewöhnlich auf die Gesamtzahl der Beamten und auf die Höhe ihrer Pensionen. Doch diese beiden Größen allein erklären noch nicht, wie sich die finanziellen Belastungen entwickeln.


Entscheidend ist auch, wie sich die Beschäftigten auf die verschiedenen Besoldungsgruppen verteilen. Denn zwischen einem Beamten der Besoldungsgruppe A 6 und einem Beamten der Gruppe A 16 liegen erhebliche Unterschiede beim Grundgehalt und bei den daraus abgeleiteten Versorgungsansprüchen.


Hinzu kommen herausgehobene Ämter der Besoldungsordnung B sowie besondere Besoldungsordnungen für Richter, Staatsanwälte und Hochschulprofessoren. Wenn sich die Personalstruktur über Jahrzehnte zugunsten höherer Besoldungsgruppen verschiebt, kann das erhebliche Auswirkungen auf die langfristigen Personalausgaben haben.


Deshalb lohnt sich eine Untersuchung, die über die bloße Zahl der Beamten hinausgeht.


Wie viele Beamte gibt es in Deutschland?


Nach der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes waren am 30. Juni 2024 rund 5,38 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt. Dazu zählen Beamte, Richter, Soldaten und Arbeitnehmer.

Die Mehrheit dieser Beschäftigten besitzt keinen Beamtenstatus.


Rund 1,8 Millionen Menschen waren Beamte oder Richter. Hinzu kamen die Berufs- und Zeitsoldaten, die in manchen statistischen Übersichten gemeinsam mit den Beamten dargestellt werden.


Das ist bei der Interpretation der Zahlen wichtig. Denn nicht jede Statistik, die von öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen spricht, enthält ausschließlich Beamte. Auch die Unterscheidung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist bedeutsam.


Während der Bund beispielsweise besonders viele Beschäftigte im Sicherheitsbereich hat, liegt bei den Ländern ein großer Teil des verbeamteten Personals im Schulwesen. Die Kommunen wiederum beschäftigen in zahlreichen Aufgabenbereichen überwiegend Tarifbeschäftigte. Eine Aussage über den gesamten Beamtenapparat muss diese Unterschiede berücksichtigen.


Was bedeuten die Besoldungsgruppen?


Die Besoldung der meisten Beamten richtet sich nach der Besoldungsordnung A. Sie reicht in Bayern von A 3 bis A 16. Traditionell wird zwischen einfachem, mittlerem, gehobenem und höherem Dienst unterschieden.

Der einfache Dienst umfasst beziehungsweise umfasste vor allem Tätigkeiten mit geringeren formalen Qualifikationsanforderungen.


Im mittleren Dienst finden sich zahlreiche Aufgaben der Sachbearbeitung und des Vollzugs. Der gehobene Dienst umfasst beispielsweise qualifizierte Verwaltungsaufgaben, Tätigkeiten in der Finanzverwaltung und verschiedene Lehrämter.


Zum höheren Dienst gehören unter anderem bestimmte akademisch geprägte Fach- und Führungsaufgaben sowie Lehrkräfte entsprechender Laufbahnen.


Allerdings lässt sich diese Einteilung heute nicht mehr in allen Ländern unmittelbar aus der Besoldungsgruppe ablesen. So kann A 9 je nach Laufbahn ein Beförderungsamt des mittleren Dienstes oder ein Einstiegsamt des gehobenen Dienstes sein.


Ähnliches gilt für A 13 an der Grenze zwischen gehobenem und höherem Dienst. Deshalb darf man nicht sämtliche Beamte ab A 13 automatisch als höhere Verwaltungsbeamte oder gar als Führungskräfte bezeichnen. Gerade dieser Punkt wird für unsere Untersuchung noch wichtig.


Wie hoch sind die Beamtengehälter?


Um die finanziellen Unterschiede anschaulich zu machen, betrachten wir die aktuellen Grundgehälter im Freistaat Bayern. Die folgenden Beträge gelten nach den vom Bayerischen Landesamt für Finanzen veröffentlichten Tabellen ab 1. Oktober 2026. Die Erhöhung wird im Vorgriff auf den noch ausstehenden Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags angewandt.


Es handelt sich um monatliche Bruttogrundgehälter, gerundet auf volle Euro. Die tatsächlichen Bezüge können durch Erfahrungsstufen, Familien- und Ortszuschläge, Amtszulagen sowie weitere Bestandteile abweichen.


Die unteren Besoldungsgruppen


A 3: zwischen 2.863 und 3.254 Euro.

A 4: zwischen 2.934 und 3.395 Euro.

A 5: zwischen 2.971 und 3.430 Euro.

A 6: zwischen 3.044 und 3.548 Euro.

A 7: zwischen 3.161 und 3.717 Euro.

A 8: zwischen 3.240 und 4.013 Euro.

A 9: zwischen 3.388 und 4.224 Euro.


Diese Gruppen umfassen einen großen Teil der traditionellen unteren und mittleren Laufbahnen. A 9 kann allerdings bereits dem gehobenen Dienst zugeordnet sein.


Die mittleren und gehobenen Besoldungsgruppen


A 10: zwischen 3.637 und 4.701 Euro.

A 11: zwischen 4.159 und 5.212 Euro.

A 12: zwischen 4.655 und 5.728 Euro.

A 13: zwischen 5.396 und 6.342 Euro.


Gerade A 12 und A 13 sind für die Gesamtbetrachtung von erheblicher Bedeutung, weil hier zahlreiche Lehrkräfte und qualifizierte Fachbeamte eingruppiert sind.


Die höheren Besoldungsgruppen


A 14: zwischen 5.771 und 6.999 Euro.

A 15: zwischen 6.628 und 7.874 Euro.

A 16: zwischen 7.305 und 8.746 Euro.


Oberhalb der Besoldungsordnung A stehen bestimmte herausgehobene Ämter der Besoldungsordnung B.

In Bayern reicht deren Grundgehalt beispielsweise von rund 9.110 Euro in B 2 bis rund 16.255 Euro in B 11.

Für Richter und Staatsanwälte gilt die Besoldungsordnung R, für Professoren insbesondere die Besoldungsordnung W.


Wichtig ist dabei: Diese Zahlen gelten für Bayern. Der Bund und die übrigen Bundesländer besitzen eigene Besoldungstabellen. Ein deutschlandweiter Vergleich der Beschäftigtenzahlen mit bayerischen Gehältern kann deshalb nur der Veranschaulichung dienen. Er ist keine Berechnung der tatsächlichen bundesweiten Besoldungsausgaben.


Wo befinden sich die meisten Beamten?


Die aktuelle Besoldungsstatistik zeigt, dass sich die Beschäftigten keineswegs gleichmäßig auf die einzelnen Gruppen verteilen.


Besonders große Gruppen sind A 9, A 12 und A 13. In der statistischen Aufbereitung des dbb für das Jahr 2024 finden sich für A 13 rund 418.000 Personen, für A 12 rund 262.000 und für A 9 rund 230.000. Diese Zahlen stammen aus einer übergreifenden Darstellung, die auch Soldaten sowie besondere öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse berücksichtigt. Sie dürfen deshalb nicht als reine Zählung ziviler Verwaltungsbeamter verstanden werden.


Dennoch zeigen sie die Größenordnung. A 13 ist eine der zahlenmäßig bedeutendsten Besoldungsgruppen des öffentlichen Dienstes.


Wer daraus allerdings unmittelbar auf eine große Zahl hochrangiger Ministerialbeamter schließen würde, käme zu einem falschen Ergebnis. Denn hinter A 13 stehen in erheblichem Umfang Lehrkräfte. Damit gelangen wir zu einer der wichtigsten Besonderheiten der deutschen Beamtenstruktur.


Die Lehrer verändern das gesamte Bild


Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren Mitte 2024 rund 638.000 verbeamtete Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Länder beschäftigt. Das ist ein erheblicher Anteil des gesamten Beamtenbestandes.


Besonders auffällig ist ihre Verteilung auf die Besoldungsgruppen. Eine amtliche Aufstellung für 2021 zeigt, dass allein rund 289.000 verbeamtete Lehrkräfte der Gruppe A 13 angehörten. Weitere rund 170.000 waren in A 12 eingruppiert. Rund 87.000 gehörten A 14 an. Damit erklärt sich ein erheblicher Teil der großen Zahl von Beamten in den mittleren und höheren Besoldungsgruppen.


Diese Beschäftigten sind nicht automatisch leitende Verwaltungsbeamte. Sie unterrichten an Schulen. Das ist für die politische Bewertung entscheidend. Wenn von einer Zunahme höher besoldeter Beamter gesprochen wird, muss zunächst geklärt werden, welcher Anteil auf Lehrkräfte entfällt. Andernfalls könnte eine Veränderung der Lehrerbesoldung irrtümlich als Aufblähung der Verwaltungshierarchie interpretiert werden.


Wie sah die Beamtenstruktur früher aus?


Der Eindruck, dass es immer mehr höher eingestufte Beamte gibt, lässt sich anhand historischer Regierungsberichte überprüfen. Besonders aufschlussreich sind der Zweite und der Dritte Versorgungsbericht der Bundesregierung. Sie enthalten Vergleichszahlen für die Jahre 1970, 1999 und 2002.


Die historischen Angaben beziehen sich auf die Gebietskörperschaften im früheren Bundesgebiet. Damit wird ein wesentlicher Teil der langfristigen Entwicklung sichtbar. Allerdings reicht diese Statistik nicht bis zur Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 zurück.


Eine durchgehend vergleichbare Zahlenreihe von 1949 bis heute liegt für diese Untersuchung nicht vor.


Die Beamtenstruktur im Jahr 1970


1970 waren bei Bund, Ländern und Gemeinden im früheren Bundesgebiet rund 850.000 Beamte erfasst.

Davon gehörten:


186.000 dem höheren Dienst an. Das waren 21,9 Prozent.

393.500 dem gehobenen Dienst. Das waren 46,3 Prozent.


251.000 dem mittleren Dienst. Das waren 29,5 Prozent.


19.500 dem einfachen Dienst. Das waren 2,3 Prozent.


Bereits damals gehörten somit 68,2 Prozent aller erfassten Beamten dem gehobenen oder höheren Dienst an.

Das ist eine bemerkenswerte Feststellung.


Schon vor mehr als einem halben Jahrhundert waren die unteren Laufbahnen innerhalb des Beamtentums deutlich in der Minderheit.


Die Entwicklung bis 1999


29 Jahre später hatte sich das Bild weiter verändert.


1999 gehörten bei den betrachteten Gebietskörperschaften rund 1,4 Millionen Beamte zum erfassten Personalbestand.


Davon waren:


324.800 im höheren Dienst. Ihr Anteil betrug 23,2 Prozent.


728.500 im gehobenen Dienst. Ihr Anteil betrug 52,1 Prozent.


332.500 im mittleren Dienst. Ihr Anteil betrug 23,8 Prozent.


12.400 im einfachen Dienst. Ihr Anteil betrug nur noch 0,9 Prozent.


Der Anteil des gehobenen und höheren Dienstes war damit auf 75,3 Prozent gestiegen. Das bedeutet eine Zunahme um 7,1 Prozentpunkte gegenüber 1970. Die beiden unteren Laufbahngruppen verloren entsprechend an Bedeutung.


Allerdings zeigt die Statistik auch etwas, das bei einer oberflächlichen Betrachtung leicht übersehen wird. Die Zahl der Beamten im mittleren Dienst stieg zwischen 1970 und 1999 sogar von 251.000 auf 332.500. Ihr Anteil sank nur deshalb, weil der gehobene und höhere Dienst wesentlich stärker wuchs.


Beim einfachen Dienst gab es dagegen tatsächlich einen Rückgang der absoluten Beschäftigtenzahl.


Im Jahr 2002 setzte sich die Entwicklung fort


Der Dritte Versorgungsbericht der Bundesregierung enthält auch die Zahlen für 2002. Damals waren rund 1.388.500 Beamte bei den betrachteten Gebietskörperschaften erfasst.


Die Verteilung sah folgendermaßen aus:


Höherer Dienst: 329.200 Beamte beziehungsweise 23,7 Prozent.


Gehobener Dienst: 740.700 Beamte beziehungsweise 53,3 Prozent.


Mittlerer Dienst: 307.300 Beamte beziehungsweise 22,1 Prozent.


Einfacher Dienst: 11.300 Beamte beziehungsweise 0,8 Prozent.


Zusammen erreichten der gehobene und höhere Dienst damit einen Anteil von 77 Prozent.

1970 waren es noch 68,2 Prozent gewesen.


Innerhalb von 32 Jahren hatte sich der Anteil der beiden oberen Laufbahngruppen somit um 8,8 Prozentpunkte erhöht.


Die historische Statistik bestätigt also eine deutliche Verschiebung zugunsten höherer Laufbahnen.


Sie beweist allerdings nicht, dass sämtliche zusätzlichen Stellen unnötig waren oder dass es sich überwiegend um neue Führungspositionen handelte.


Eine Überraschung: Bund, Länder und Gemeinden entwickelten sich unterschiedlich


Besonders interessant ist eine weitere Feststellung des Dritten Versorgungsberichts. Die Verschiebung zu höheren Laufbahngruppen verlief keineswegs in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes gleich. Bei den Ländern stieg der gemeinsame Anteil des gehobenen und höheren Dienstes von 72,1 Prozent im Jahr 1970 auf 81,3 Prozent im Jahr 2002.


Das war eine erhebliche Veränderung. Beim Bund dagegen lag dieser Anteil 1970 bei 46,6 Prozent und 2002 bei 45,8 Prozent. Hier war also im betrachteten Zeitraum keine entsprechende Verschiebung nach oben festzustellen.


Bei den Gemeinden stieg der Anteil von 65 auf 67,2 Prozent und veränderte sich damit vergleichsweise wenig.

Das ist für die Bewertung besonders wichtig.


Die Entwicklung des gesamten Beamtenapparates wurde maßgeblich durch die Länder geprägt. Und dort wiederum spielte der Bildungsbereich eine herausragende Rolle.


Die pauschale Aussage, überall in Deutschland seien die Verwaltungshierarchien immer weiter nach oben gewachsen, lässt sich aus diesen Zahlen nicht ableiten.


Warum wurden immer mehr Beamte höher eingestuft?


Der Dritte Versorgungsbericht nennt mehrere Ursachen für die veränderte Laufbahnstruktur. Eine davon ist der steigende Bedarf an qualifiziertem Personal. Die Aufgaben des Staates haben sich seit den 1950er- und 1960er-Jahren erheblich verändert.


Neue Rechtsgebiete, komplexere Verwaltungsverfahren, technische Entwicklungen und höhere Anforderungen an Ausbildung und Fachwissen haben zahlreiche Tätigkeiten verändert. Dazu kommt der Ausbau des Bildungswesens.


Vor allem in den 1970er-Jahren wurden viele zusätzliche Lehrkräfte eingestellt. Da diese überwiegend dem gehobenen oder höheren Dienst angehörten, wirkte sich ihre Einstellung unmittelbar auf die gesamte Beamtenstatistik aus.


Eine weitere Ursache liegt in der Neubewertung bestimmter Tätigkeiten und Laufbahnen. Beispielsweise können organisatorische Veränderungen oder höhere Qualifikationsanforderungen dazu führen, dass Stellen höher bewertet werden.


Das muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine neue Führungsebene geschaffen wurde. Es kann sich auch um die veränderte Einstufung einer bereits vorhandenen Fachaufgabe handeln. Allerdings bleibt damit eine kritische Frage offen.


Wurde jede Höherbewertung tatsächlich durch entsprechend anspruchsvollere Aufgaben gerechtfertigt? Oder gab es auch Entwicklungen, bei denen sich die Besoldungsstruktur stärker veränderte als die tatsächlichen Anforderungen?


Diese Frage lässt sich nicht allein anhand der Personalstandstatistik beantworten. Dazu wären Untersuchungen der Stellenbewertungen und konkreten Aufgabenprofile erforderlich.


Was geschah mit den einfachen Beamten?


Besonders deutlich fällt der Rückgang des einfachen Dienstes aus. 1970 gehörten ihm noch rund 19.500 Beamte an. 2002 waren es nur noch etwa 11.300. Auch sein Anteil am gesamten Beamtenbestand sank von 2,3 auf 0,8 Prozent. Der einfache Beamtendienst spielte damit bereits Anfang der 2000er-Jahre nur noch eine sehr geringe Rolle.


Für diese Entwicklung kommen mehrere Ursachen infrage. Einfache Tätigkeiten wurden zunehmend automatisiert, organisatorisch zusammengelegt oder durch andere Beschäftigungsformen erledigt. In vielen Bereichen werden Aufgaben wie Reinigung, Transport, technische Hilfsdienste oder Gebäudebetreuung von Tarifbeschäftigten beziehungsweise privaten Unternehmen übernommen.


Die Bundesregierung nennt in ihren Versorgungsberichten entsprechende strukturelle Veränderungen als einen der Gründe für die Entwicklung. Dabei muss allerdings zwischen dem Rückgang einfacher Beamtenstellen und dem Rückgang einfacher Tätigkeiten unterschieden werden. Wenn eine bisher staatlich organisierte Tätigkeit an ein privates Unternehmen vergeben wird, verschwindet die Arbeit nicht. Sie wird lediglich außerhalb des bisherigen Personalbestandes erledigt.


Das kann Auswirkungen auf die statistisch ausgewiesenen Personalkosten haben, ohne dass die entsprechenden Ausgaben insgesamt entfallen. Deshalb müsste eine umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auch Fremdleistungen und ausgelagerte Aufgaben berücksichtigen.


Wie hat sich die Struktur seit 2002 entwickelt?


Hier stößt die historische Untersuchung an eine wichtige Grenze. Für die Gegenwart liegen zwar detaillierte Angaben nach Besoldungsgruppen vor. Sie lassen sich aber nicht ohne zusätzliche Aufbereitung mit den historischen Laufbahngruppen vergleichen.


Die Laufbahnordnungen wurden verändert, Besoldungsgruppen neu zugeordnet und in mehreren Ländern andere Laufbahnmodelle eingeführt. Zudem unterscheiden sich die statistischen Abgrenzungen. Ein direkter Vergleich zwischen dem Anteil des höheren Dienstes im Jahr 1970 und der heutigen Zahl der Beschäftigten ab A 13 wäre deshalb methodisch problematisch.


Besonders die Lehrerbesoldung würde das Ergebnis beeinflussen. Was sich sagen lässt, ist Folgendes: Die Verschiebung zugunsten höherer Laufbahnen ist für die Jahre 1970 bis 2002 eindeutig dokumentiert. Für die Zeit danach sind zusätzliche Untersuchungen erforderlich, um zu bestimmen, ob und in welchem Umfang sich dieser Trend fortgesetzt hat.


Die aktuellen Besoldungsgruppen allein reichen für einen solchen historischen Nachweis nicht aus.


Was ergibt sich, wenn man die Lehrer herausrechnet?


Gerade diese Frage ist für die Diskussion über einen möglicherweise aufgeblähten Verwaltungsapparat entscheidend. Die Lehrer stellen einen erheblichen Teil der verbeamteten Beschäftigten. Wenn ihre Besoldungsstruktur die Gesamtstatistik wesentlich beeinflusst, müsste die übrige Verwaltung gesondert betrachtet werden.


Die historischen Versorgungsberichte liefern dafür bereits einen wichtigen Hinweis. Während sich bei den Ländern die Laufbahnstruktur stark nach oben verschob, blieb sie beim Bund zwischen 1970 und 2002 weitgehend unverändert. Das spricht dafür, dass die unterschiedliche Aufgabenstruktur der Gebietskörperschaften einen erheblichen Einfluss hatte.


Es beweist aber noch nicht, wie sich die allgemeine Landesverwaltung ohne Lehrer entwickelt hat. Dazu müsste man die Beschäftigten des Schuldienstes für mehrere Vergleichsjahre getrennt nach Laufbahngruppen aus den Gesamtdaten herausrechnen. Eine solche durchgehende Berechnung liegt dieser Untersuchung nicht zugrunde.


Deshalb wäre es voreilig, den gesamten Anstieg höherer Laufbahnen als Vergrößerung der Verwaltungshierarchie zu bezeichnen. Ebenso voreilig wäre allerdings die Behauptung, der Anstieg lasse sich vollständig mit dem Ausbau des Schulwesens erklären. Beides müsste genauer untersucht werden.


Höhere Besoldung bedeutet auch höhere Versorgung


Die Besoldungsstruktur hat nicht nur Auswirkungen auf die laufenden Gehaltszahlungen. Sie beeinflusst grundsätzlich auch die spätere Beamtenversorgung. Denn die Pension richtet sich nach den jeweils maßgeblichen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.


Je höher die ruhegehaltfähigen Bezüge, desto höher fällt bei sonst gleichen Voraussetzungen grundsätzlich auch die Pension aus. Das bedeutet: Eine dauerhafte Verschiebung zu höheren Besoldungsgruppen kann langfristig höhere Versorgungsausgaben nach sich ziehen. Allerdings wäre es falsch, aus den heutigen Grundgehältern unmittelbar die späteren Pensionskosten zu berechnen.


Dafür müssten unter anderem die tatsächlichen Laufbahnen, die ruhegehaltfähigen Bestandteile, die Dienstzeiten, Teilzeitbeschäftigungen, die Altersstruktur und die rechtlichen Versorgungsregelungen berücksichtigt werden.


Auch die Entwicklung der Beihilfeausgaben gehört zu einer solchen Betrachtung. Gerade deshalb ist die Personalstruktur ein wichtiger Ausgangspunkt, aber noch keine vollständige Kostenrechnung.


Ist ein höher besoldeter Beamter automatisch teurer als ein Angestellter?


Auch diese Frage lässt sich nicht allein anhand des monatlichen Grundgehalts beantworten. Beamte und Tarifbeschäftigte unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Besoldung beziehungsweise Vergütung, ihrer Sozialversicherung und ihrer Altersversorgung.


Für Tarifbeschäftigte zahlt der öffentliche Arbeitgeber regelmäßig Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Zusatzversorgung. Bei Beamten fallen stattdessen andere Verpflichtungen an, insbesondere Beihilfeleistungen und spätere Versorgungszahlungen.


Wer die tatsächlichen Gesamtkosten vergleichen möchte, muss deshalb den gesamten Berufs- und Ruhestandszeitraum betrachten. Dabei müssen die während der aktiven Dienstzeit entstehenden Pensionsverpflichtungen wirtschaftlich berücksichtigt werden.


Ein Vergleich allein anhand des Nettogehalts oder der späteren monatlichen Pension kann ein verzerrtes Bild ergeben. Dasselbe gilt für den Vergleich einer durchschnittlichen Beamtenpension mit einer durchschnittlichen gesetzlichen Rente.


Denn die zugrunde liegenden Erwerbsbiografien und Versorgungssysteme unterscheiden sich erheblich.


Brauchen wir wirklich so viele Besoldungsgruppen?


Die historische Entwicklung wirft auch eine organisatorische Frage auf. Wie differenziert muss die Besoldungsstruktur des öffentlichen Dienstes sein?


Einerseits benötigen unterschiedliche Aufgaben, Qualifikationen und Verantwortungsbereiche eine angemessene Bewertung. Ein Beamter, der einfache Verwaltungstätigkeiten erledigt, trägt andere fachliche und rechtliche Verantwortung als ein Bediensteter, der schwierige Verwaltungsentscheidungen trifft oder eine große Behörde leitet.


Andererseits sollte die Besoldung nachvollziehbar bleiben. Wenn Aufgaben und Stellen immer weiter nach oben bewertet werden, muss erkennbar sein, weshalb die höheren Anforderungen dies rechtfertigen. Dabei geht es nicht darum, qualifizierte Beschäftigte schlechter zu bezahlen.


Es geht vielmehr um Transparenz. Welche Aufgaben wurden tatsächlich anspruchsvoller? Wo entstanden neue Verantwortlichkeiten? Welche Beförderungsstellen wurden zusätzlich geschaffen? Und welche Tätigkeiten wurden aus den unteren Laufbahnen herausgenommen oder auf andere Beschäftigungsformen übertragen?

Diese Fragen betreffen die Organisation des Staates ebenso wie seine finanziellen Verpflichtungen.


Ein aufgeblähter Beamtenapparat? Was die Zahlen belegen – und was nicht


Die historischen Zahlen zeigen einen eindeutigen Strukturwandel. Zwischen 1970 und 2002 stieg der Anteil des gehobenen und höheren Dienstes bei den betrachteten Gebietskörperschaften von 68,2 auf 77 Prozent.

Gleichzeitig sank der Anteil des mittleren und einfachen Dienstes von 31,8 auf 22,9 Prozent. Die geringe Abweichung von 100 Prozent ergibt sich aus gerundeten Einzelwerten.


Der einfache Dienst verlor sogar absolut an Beschäftigten. Damit ist die Vermutung einer langfristigen Verschiebung zugunsten höherer Laufbahnen für diesen Zeitraum statistisch belegt.


Die Entwicklung war allerdings keineswegs überall gleich. Besonders ausgeprägt war sie bei den Ländern.

Beim Bund blieb der gemeinsame Anteil des gehobenen und höheren Dienstes zwischen 1970 und 2002 nahezu unverändert.


Der Ausbau des Bildungswesens spielte eine wichtige Rolle. Deshalb lässt sich aus der Gesamtentwicklung allein keine pauschale Aussage über eine zunehmende Zahl von Führungskräften oder unnötige Verwaltungsstellen ableiten.


Die Statistik zeigt, dass sich die Struktur verändert hat. Ob jede dieser Veränderungen sachlich gerechtfertigt war, ist eine andere Frage.


Was eine umfassende Reformuntersuchung leisten müsste


Wer das Berufsbeamtentum reformieren möchte, sollte nicht nur über Pensionen und Privilegien sprechen.

Ebenso wichtig ist eine systematische Untersuchung der Personalstruktur. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung der einzelnen Besoldungsgruppen, die tatsächlichen Aufgaben der Beschäftigten und die Veränderungen innerhalb der Behörden.


Eine solche Untersuchung müsste auch zwischen Bund, Ländern und Gemeinden unterscheiden. Der Schuldienst sollte gesondert ausgewiesen werden.


Ebenso sollten Polizei, Justiz, Finanzverwaltung und allgemeine Verwaltung getrennt betrachtet werden. Erst dann ließe sich erkennen, in welchen Bereichen höhere Besoldungsgruppen tatsächlich stärker geworden sind.

Eine weitere Frage betrifft die ausgelagerten Tätigkeiten.


Wenn einfache Aufgaben nicht mehr von Beamten oder Tarifbeschäftigten, sondern von externen Unternehmen übernommen werden, müssen auch diese Ausgaben in eine Gesamtbetrachtung einfließen.

Andernfalls könnte eine Verwaltung auf dem Papier personell schlanker erscheinen, obwohl die entsprechenden Leistungen weiterhin aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.


Fazit: Die Verschiebung nach oben ist belegt – ihre Ursachen müssen differenziert betrachtet werden


Die amtlichen Versorgungsberichte zeigen eine deutliche Veränderung des deutschen Beamtentums.

Zwischen 1970 und 2002 wuchs der Anteil des gehobenen und höheren Dienstes erheblich. Die unteren Laufbahngruppen verloren an Bedeutung.


Besonders stark war diese Entwicklung bei den Ländern, während der Bund im selben Zeitraum eine weitgehend stabile Laufbahnstruktur aufwies. Der Ausbau des Schulwesens, steigende Qualifikationsanforderungen und veränderte Aufgaben haben dazu beigetragen.


Auch die Neubewertung von Stellen und die Verlagerung einfacher Tätigkeiten spielten eine Rolle.

Damit ist eine wichtige Ausgangsfrage beantwortet:


Ja, der Anteil höherer Laufbahngruppen ist über mehrere Jahrzehnte deutlich gestiegen. Nein, daraus folgt nicht automatisch, dass der Staat entsprechend mehr leitende Verwaltungsbeamte beschäftigt oder unnötige Stellen geschaffen hat.


Für eine sachgerechte Reformdiskussion muss deshalb genauer untersucht werden, wo sich die Besoldungsstruktur verändert hat und welche Aufgaben dahinterstehen. Die finanziellen Folgen reichen über die aktiven Dienstbezüge hinaus. Denn höhere ruhegehaltfähige Bezüge können auch höhere spätere Versorgungsverpflichtungen bedeuten.


Wer über die Zukunft des Berufsbeamtentums spricht, sollte deshalb nicht nur die Zahl der Beamten betrachten. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Tätigkeiten sie ausüben, wie diese bewertet werden und welche langfristigen Kosten daraus entstehen.


Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst braucht qualifizierte und unabhängige Beschäftigte. Gleichzeitig haben die Steuerzahler ein berechtigtes Interesse daran, dass Stellenbewertungen, Besoldung und Personalentwicklung transparent und nachvollziehbar bleiben.



Quellen und weiterführende Informationen


1. Statistisches Bundesamt – Personal des öffentlichen Dienstes

Amtliche Personalstandstatistik mit Angaben zu Beschäftigten, Dienstverhältnissen, Aufgabenbereichen und Besoldung.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/_inhalt.html

2. Zweiter Versorgungsbericht der Bundesregierung

Bundestagsdrucksache 14/7220, insbesondere die historische Laufbahnverteilung 1970 und 1999 auf Seite 38.

https://dserver.bundestag.de/btd/14/072/1407220.pdf

3. Dritter Versorgungsbericht der Bundesregierung

Bundestagsdrucksache 15/5821, insbesondere die Laufbahnverteilung 1970, 1999 und 2002 sowie die Unterschiede zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

https://dserver.bundestag.de/btd/15/058/1505821.pdf

4. dbb beamtenbund und tarifunion – Monitor öffentlicher Dienst 2026

Statistische Aufbereitung des Personalbestands und Vergleiche zur Besoldung.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2026/Monitor_oeffentlicher_Dienst-2026__5_.pdf

5. Bayerisches Landesamt für Finanzen – Besoldungstabellen

Amtliche Grundgehaltssätze für die Besoldungsordnungen A, B, R und W. Stand 1. Oktober 2026, vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses.

https://www.lff.bayern.de/themen-lebenslagen/bezuege-leistungen/beamtinnen-beamte-besoldung/besoldungstabellen/

6. Bayerisches Besoldungsgesetz

Gesetzliche Grundlagen der Besoldung im Freistaat Bayern.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG

7. Grundgesetz – Artikel 33

Verfassungsrechtliche Grundlagen des Berufsbeamtentums.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html

8. Meine eigene Reihen  - Demokratie und Politik

Das Beamtentum und die Demokratie


Hinweis zur statistischen Einordnung: Die historischen Vergleichszahlen beziehen sich auf Beamte der Gebietskörperschaften im früheren Bundesgebiet. Die aktuellen Besoldungszahlen und Personalstatistiken haben teilweise andere Abgrenzungen. Deshalb werden die Daten nicht zu einer vermeintlich lückenlosen Zeitreihe von 1949 bis 2026 verbunden. Die bayerischen Gehaltsangaben dienen der Veranschaulichung und stellen keine bundesweiten Durchschnittsgehälter dar.

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Wenn die Ausnahme zum Alltag wird Technische Defekte, Baustellen, Sabotage und menschliche Notlagen zeigen, wie störanfällig der Bahnverkehr sein kann. Nicht jede Unterbrechung lässt sich verhindern. Doch Fahrgäste haben Anspruch auf einen respektvollen Umgang und brauchen transparente Informationen, um selbst entscheiden zu können. „… und wir sitzen in Baar-Ebenhausen wegen Signalstörung fest.“ Diese Nachricht erreicht mich am 16. Oktober per WhatsApp. Der Absender ist selbst betroffen. Während ich meine Erfahrungen einer mühsamen Bahnreise vom Vortag aufarbeite, warten andere bereits auf ihre Weiterfahrt. Eine einzelne Nachricht beweist keinen allgemeinen Trend. Sie fügt sich aber in das ein, was mir Menschen berichten, die regelmäßig mit dem Zug unterwegs sind: Verspätungen, kurzfristige Ausfälle und verpasste Anschlüsse belasten ihren Alltag. Was für Gelegenheitsreisende ein ärgerliches Erlebnis ist, wird für manche Pendler zur dauernden Geduldsprobe. Ich bin selbst häufig mit dem Bayern-Ticket oder dem Deutschlandticket unterwegs. Ich nutze die Bahn bewusst und möchte mich auf sie verlassen können. Gerade deshalb frage ich mich: Warum gerät eine Reise so schnell aus dem Takt? Und weshalb ist es bei einer Störung oft so schwer, eine verständliche Auskunft zu erhalten?
16. Oktober 2026
Ein Tagesausflug nach Ulm wird zur Geduldsprobe – mit Verspätungen, Schienenersatzverkehr, verpassten Anschlüssen und verschlossenen Toiletten. Ein persönlicher Erfahrungsbericht. Eine Reise mit der Bahn ist ein Erlebnis. Nach meinem Tagesausflug nach Ulm bekommt dieser Satz allerdings einen bitteren Beigeschmack. Was als entspannter Ausflug begann, endete mit einer Heimkehr um 23 Uhr. Dazwischen lagen Stunden des Wartens und immer wieder die Frage: Wie kommen wir heute noch nach Hause? Um 11.15 Uhr sollten wir in Ulm ankommen. Tatsächlich wurde es 13 Uhr. Verspätungen und verpasste Anschlüsse hatten schon auf der Hinfahrt fast zwei Stunden unseres Ausfluges aufgezehrt. Zeit, die wir lieber damit verbracht hätten, die Stadt anzuschauen und den Tag zu genießen. Schon der zweite Versuch Genau genommen war es bereits mein zweiter Versuch, mit dem Deutschlandticket nach Ulm zu fahren. Im Juli war die Reise schon in Dollnstein gescheitert: Der Zug kam nicht. Damals entschied ich mich, die geplante Fahrt abzubrechen. Nach den Erlebnissen dieses Tages erscheint mir diese Entscheidung im Nachhinein umso vernünftiger. Dieses Mal wollten meine Frau und ich gemeinsam mit einem befreundeten Ehepaar nach Ulm fahren. Gegen 9 Uhr sollte es in Dollnstein losgehen. Unsere Freunde wollten bereits in Eichstätt zusteigen. Das herrliche Herbstwetter versprach einen wunderschönen Tag, und entsprechend gut war unsere Stimmung. Auch diesmal hatte der Zug zehn Minuten Verspätung. Das konnten wir noch verkraften. Für den Umstieg in Treuchtlingen waren 15 Minuten vorgesehen. Noch bestand also kein Grund zur Sorge. Von Treuchtlingen ging es weiter in Richtung Augsburg. Eigentlich hätten wir in Donauwörth in den Zug nach Ulm umsteigen sollen. Bei unserer Suche im Internet erfuhren wir jedoch, dass zwischen Lauingen und Günzburg Schienenersatzverkehr eingerichtet war. Deshalb entschieden wir uns für die Alternative über Augsburg-Oberhausen. Dort wollten wir nach Ulm umsteigen. Ob mit Ersatzbus oder über Augsburg-Oberhausen: Nach den angezeigten Verbindungen sollten wir Ulm nun um 11.45 Uhr erreichen. Doch unterwegs blieben wir stehen, um einen ICE überholen zu lassen. Die Folge: Als wir in Augsburg-Oberhausen einfuhren, fuhr der Zug nach Ulm am anderen Gleis gerade davon. Wir blieben zunächst sitzen und fuhren bis Augsburg Hauptbahnhof weiter. Für mich wäre es inzwischen auch in Ordnung gewesen, den Tag in Augsburg zu verbringen. Gemeinsam entschieden wir uns aber, doch noch nach Ulm zu fahren. Die Stunde Wartezeit überbrückten wir in einem Café. Der nächste Zug nach Ulm fuhr pünktlich ab. Unterwegs standen wir allerdings erneut etwa 15 Minuten, damit uns zwei ICE-Züge überholen konnten. Was bedeutet das für die Pendler? Während dieser Fahrt gingen mir die Menschen nicht mehr aus dem Kopf, die täglich auf die Bahn angewiesen sind. Für uns stand ein Ausflug auf dem Spiel. Für Pendler geht es um ihren Arbeitsalltag, für Schüler und Studierende um Unterricht, Vorlesungen und Prüfungen. Wie muss es sein, schon morgens auf dem Bahnsteig zu stehen und sich zu fragen, ob man rechtzeitig zur Arbeit kommt? Wie oft kann man erklären, dass wieder der Zug ausgefallen oder der Anschluss davongefahren ist? Selbst wenn Vorgesetzte und Kollegen Verständnis haben: Die Anspannung bleibt. Man selbst muss mit den Folgen zurechtkommen, Termine verschieben und den Tagesablauf neu organisieren. Wer vorsorglich eine Verbindung früher nimmt, bezahlt die Unsicherheit mit zusätzlicher Lebenszeit. Früher aufstehen, länger unterwegs sein, später nach Hause kommen – und trotzdem keine Gewissheit haben, pünktlich anzukommen. Nach Feierabend setzt sich die Sorge womöglich fort: Reicht es noch, um die Kinder abzuholen, einen Arzttermin wahrzunehmen oder eine Verabredung einzuhalten? Besonders hart trifft es diejenigen, die keine Alternative haben. Nicht jeder besitzt ein Auto oder kann bei einer Störung jemanden bitten, ihn abzuholen. Für diese Menschen ist eine zuverlässige Bahn eine Voraussetzung dafür, ihren Alltag bewältigen zu können. Ich musste an meine eigene Schulzeit denken. In den 1960er- und 1970er-Jahren war ich jahrelang für den Schulbesuch auf die Bahn angewiesen. In meiner Erinnerung hatte der Zug nie Verspätung. Es war noch die Zeit, in der man sagte, die Leute könnten ihre Uhren nach dem Zug stellen. Lang, lang ist es her. Damals waren die Deutschen für ihre Pünktlichkeit in aller Welt bekannt. Verwirrende Auskünfte statt Orientierung Die Rückfahrt stellte unsere Geduld noch stärker auf die Probe. Zunächst verzögerte sie sich um zwei Stunden. Dazu kamen am Ulmer Bahnhof verwirrende Auskünfte: Einmal war von einem Stellwerksschaden die Rede, dann von Personen auf dem Gleis. Später hieß es, die Strecke zwischen Ulm und Augsburg sei gesperrt. Auch ICE-Züge standen still. Was genau für unsere Verbindung galt und wie es weitergehen sollte, blieb für uns unklar. Die genannten Ursachen können unterschiedliche Störungen betroffen haben. Für die wartenden Fahrgäste wäre aber eine verständliche Auskunft entscheidend gewesen: Welche Verbindung fährt noch? Wo gibt es Ersatzverkehr? Und wie kommt man jetzt an sein Ziel? Mitreisende, die nach eigenen Angaben regelmäßig auf dieser Strecke unterwegs sind, erzählten, solche Erfahrungen seien für sie längst der Regelfall. Das ist keine statistische Auswertung. Es zeigt aber, wie viel Vertrauen bei manchen Fahrgästen bereits verloren gegangen ist. Natürlich lassen sich technische Defekte nicht immer verhindern. Personen im Gleis erfordern aus Sicherheitsgründen ein Eingreifen. Trotzdem bleibt die Frage, wie gut die Verkehrsunternehmen mit solchen Situationen umgehen. Gerade bei Störungen brauchen Fahrgäste klare Informationen und eine funktionierende Weiterbeförderung. Mit dem Ersatzbus durch die Nacht In Günzburg war mit der Bahnfahrt zunächst Schluss. Umsteigen in den Schienenersatzverkehr. Doch auch der Bus fuhr nicht gleich los. Über eine halbe Stunde stand er, bevor es Richtung Lauingen weiterging. Inzwischen war es dunkel. Irgendwann hielt der Bus an. Eine Durchsage gab es nicht. Fahrgäste stiegen aus, wir Vier ebenfalls. Woher sollten wir wissen, ob wir unser Ziel erreicht hatten? Erst ein ebenfalls ausgestiegener Fahrgast erklärte uns: Das ist noch nicht Lauingen. Wir schafften es gerade noch zurück in den schon wieder anfahrenden Bus. Beinahe wären wir an einem uns unbekannten Ort zurückgeblieben. Fahrgastinformation sieht anders aus. Ein kurzer Hinweis auf den Halteort durch den Busfahrer hätte genügt. Gerade im Ersatzverkehr kann niemand voraussetzen, dass alle Reisenden die Strecke und die Haltestellen kennen – schon gar nicht bei Dunkelheit. Auch ein freundlicher Umgang mit verunsicherten Fahrgästen sollte selbstverständlich sein. Beides kam bei dieser Fahrt aus meiner Sicht zu kurz. Der Busfahrer war weder gesprächig noch auskunftswillig. Kein einziges Wort im Bus war von ihm zu hören. Freundlicher Service schaut anders aus. Wir fuhren weiter durch die dunkle Nacht, in der Hoffnung, irgendwann den richtigen Anschluss zu erreichen. Der Anschluss fährt vor unseren Augen davon In Lauingen erreichten wir den bereitstehenden Zug nach Donauwörth. Endlich wieder auf Schienen. Doch in Donauwörth hieß es erneut umsteigen, diesmal in den Zug Richtung Ansbach. Wegen Bauarbeiten werde sich die Abfahrt verzögern, erfuhren wir durch eine Durchsage. Wieder warten. Und wieder wuchs die Sorge um den nächsten Anschluss, denn in Treuchtlingen mussten wir nochmals umsteigen. Wir merkten: Es wird knapp. Um 21.34 Uhr erreichten wir Treuchtlingen auf Gleis 4. Der Zug Richtung München, der uns nach Dollnstein bringen sollte, stand auf Gleis 2. Wir liefen los, die Treppe hinunter, durch die Unterführung und auf der anderen Seite wieder hinauf. Am letzten oberen Treppenabsatz sahen wir, wie der Zug abfuhr. Ohne uns. Ohne die anderen Fahrgäste, die ebenfalls versuchten, diesen Anschluss zu erreichen. Ausgerechnet jetzt klappte die pünktliche Abfahrt. Nach meinem Eindruck fuhr der Zug sogar etwas zu früh los. Ob das tatsächlich vor der vorgesehenen Abfahrtszeit war, lässt sich aus meiner Wahrnehmung allein nicht sicher feststellen. Sicher ist: Auf uns Anschlussreisende hatte er nicht gewartet. Als der Zug ohne uns davonfuhr, brachen der angestaute Frust und Ärger aus mir heraus. Ich nannte die Bahn alles, nur keine feine Dame. Die Wut musste raus, sonst wäre ich wohl geplatzt. Mein Ärger richtet sich dabei nicht gegen die Beschäftigten der Bahn. Sie müssen die Folgen dieser Misere ebenso ausbaden wie die Fahrgäste und stehen häufig auch noch dem Unmut der Reisenden gegenüber. Meine Kritik gilt vielmehr denjenigen, die über Jahre die unternehmerischen Entscheidungen getroffen haben. Für mich ist es schwer erträglich, mir vorzustellen, dass ehemalige Verantwortliche nach ihrem Ausscheiden durch hohe Boni und Abfindungen finanziell abgesichert sind, während Beschäftigte und Reisende mit den Folgen verfehlter Entscheidungen zurechtkommen müssen. Wer Missmanagement zu verantworten hat, sollte dafür auch Rechenschaft ablegen müssen. Stattdessen drängt sich mir wieder einmal der alte Spruch auf: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Sie sitzen jetzt irgendwo in ihren schicken Villen und genießen ihr Leben in vollen Zügen. Finanziell sind sie ja bestens abgesichert. Besonders bitter: Nach der mir vorliegenden Verbindungsanzeige waren für unseren verpassten Zug später in Ingolstadt Nord zehn Minuten Aufenthalt vorgesehen. Ob diese Zeit betrieblich einen Spielraum zum Warten in Treuchtlingen eröffnet hätte, kann ich nicht beurteilen. Als zurückgelassener Fahrgast frage ich mich trotzdem, weshalb ein kurzes Warten auf die Reisenden aus dem verspäteten Zug nicht möglich war. Seit Jahren hatte ich gefühlt keinen so pünktlich abfahrenden Zug nach München mehr erlebt. An diesem Abend gelang es genau in dem Augenblick, in dem uns nur noch wenige Schritte zum Anschluss fehlten. Hier endete meine Geduld. Ich fühlte mich von der Deutschen Bahn mehr als veräppelt. Was hilft die pünktliche Abfahrt eines einzelnen Zuges, wenn die Reisenden aus dem verspäteten Zubringer zurückbleiben? Für uns zählte, ob wir nach Hause kamen. Eine Stunde warten – ohne offene Toilette Wieder lag eine Stunde Wartezeit vor uns. Diesmal auf den letzten Zug des Tages, der noch in Dollnstein halten würde. Dann zeigte sich das nächste Manko: Wir suchten eine Toilette auf. Alle vier Toiletten waren geschlossen. Ein Hinweis nannte Vandalismus als Grund. Die Blase drückte, doch auch die übrigen Gebäude waren geschlossen. Eine zugängliche Alternative fanden wir nicht. Für die mutwillige Beschädigung von Toiletten sind diejenigen verantwortlich, die sie verwüsten. Für die wartenden Reisenden bleibt trotzdem ein ganz praktisches Problem ungelöst. Wer wegen eines verpassten Anschlusses eine weitere Stunde am Bahnhof verbringen muss, braucht auch Zugang zu einer Toilette. Nach Stunden voller Verspätungen und Umstiege scheiterte es nun selbst an diesem Grundbedürfnis. Wir standen am späten Abend auf einem zugigen Bahnsteig und mussten darauf hoffen, dass wenigstens die letzte Verbindung funktionieren würde. So gewinnt man niemanden für die Bahn Politisch wird der Umstieg vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel immer wieder als lohnenswert beworben. Nach einem solchen Reisetag klingt dieses Versprechen für mich wenig überzeugend. Wer sein Auto stehen lässt, braucht eine verlässliche Alternative. Er muss darauf vertrauen können, sein Ziel und später auch wieder sein Zuhause in einer einigermaßen kalkulierbaren Zeit zu erreichen. Für mich stellt sich deshalb auch die Frage, welchen Preis wir heute für frühere Sparvorgaben und die zeitweilige Ausrichtung der Bahn auf einen Börsengang zahlen. Eine Bahn ist öffentliche Daseinsvorsorge. Ihr Erfolg muss sich vor allem daran messen lassen, ob Züge zuverlässig fahren, Anschlüsse funktionieren und Fahrgäste bei Störungen weiterkommen. An diesem Tag erschien mir die Bahn wie ein Sinnbild für den Zustand unserer Infrastruktur: Der Anspruch ist groß, doch im Alltag fehlt es an Verlässlichkeit. Die Folgen tragen die Menschen, die darauf angewiesen sind – durch verlorene Zeit, verpasste Termine und die Ungewissheit, wann sie endlich ankommen. Dabei fahre ich mit einem Deutschlandticket. Wie muss es erst Reisenden gehen, die für ihre Fahrt viel Geld für eine reguläre Fahrkarte bezahlt haben und genauso festsitzen? Wer einen hohen Fahrpreis bezahlt, erwartet zu Recht eine verlässliche Beförderung. Die Enttäuschung dürfte umso größer sein, wenn man am Ende ebenfalls auf dem Bahnsteig wartet oder im Ersatzbus sitzt. Eine nachträgliche Entschädigung mag einen Teil des finanziellen Ärgers mildern. Verlorene Lebenszeit gibt sie nicht zurück. Ein versäumtes Treffen, ein verkürzter Ausflug oder Stunden, die man lieber mit seiner Familie verbracht hätte, lassen sich mit einer Erstattung nicht nachholen. Die Verkehrswende entscheidet sich deshalb auch auf Bahnsteigen und in Ersatzbussen. Wer dort stundenlang wartet, wird beim nächsten Mal womöglich wieder den Autoschlüssel nehmen. Für mich ist nach diesem Tag jedenfalls ein Punkt erreicht, an dem ich mein Deutschlandticket ab November nicht mehr kaufen möchte. Ein günstiges Ticket allein reicht nicht, wenn die Reise derart unberechenbar wird. Um 23 Uhr endlich zu Hause Nach einer weiteren Stunde auf dem zugigen Bahnsteig geschah schließlich etwas, das wir an diesem Tag kaum noch erwartet hatten: Der letzte Zug, der in Dollnstein hält, kam tatsächlich. Und er kam pünktlich. Beim Einsteigen begegneten wir einem Mann, der eigentlich nach Nürnberg wollte und ebenfalls bereits eine lange Odyssee hinter sich hatte. Er erzählte, sein Flugzeug aus Portugal sei statt in Nürnberg in Memmingen gelandet. Von dort versuchte er nun, mit der Bahn nach Hause zu kommen. Von Treuchtlingen aus fuhr kein Zug mehr in Richtung Nürnberg, nur noch der Zug nach München war im Angebot. Seine Hoffnung war, mit unserem Zug bis Ingolstadt zu fahren und dort noch den letzten RE1 über Kinding nach Nürnberg zu erreichen. So hatte er es im Internet recherchiert. Ich hoffte für ihn, dass wenigstens dieser Plan aufgehen würde. Mir war, als gäbe es auch auf dieser Strecke gerade Bauarbeiten. Weil ich es nicht sicher wusste, behielt ich die Befürchtung für mich. Zusätzliche Verunsicherung konnte dieser Mann gewiss nicht gebrauchen. Für uns klappte die letzte Etappe. Um genau 23 Uhr waren wir wohlbehalten zu Hause. Die Erleichterung war groß. Doch sie machte den Ärger über diese Heimreise nicht ungeschehen. Dieser Tag wird mir lange in Erinnerung bleiben. Ulm war die Reise wert. Die Rückfahrt war eine Zumutung. Was bleibt, ist das Gefühl, sich als Fahrgast von Verbindung zu Verbindung allein durchschlagen zu müssen. Was machen Fahrgäste, die nicht mit einem Handy ausgestattet sind? Solche gibt es noch genügend. Mir fällt ein alter Spruch ein: „Die Bahn fährt immer.“ Nach diesem Tag möchte ich ergänzen: Stimmt. Die Frage ist nur, wann.
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