Beamte oder Angestellte - wer kostet den Staat mehr
Beamte oder Angestellte – wer kostet den Staat tatsächlich mehr?
Ein Vergleich über 42 Berufsjahre zeigt: Während der aktiven Dienstzeit sind Tarifbeschäftigte für den Staat häufig teurer. Im Ruhestand verändert sich das Bild. Doch entscheidend ist, welche Kosten man betrachtet.
Ob Beamte den Staat mehr kosten als Angestellte, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Dabei stehen häufig die vermeintlichen Privilegien des Berufsbeamtentums im Mittelpunkt: lebenslange Beschäftigung, eine vergleichsweise sichere Altersversorgung und die Beihilfe zu Krankheitskosten. Demgegenüber müssen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entrichten.
Doch wer kostet den Staat am Ende tatsächlich mehr? Ist der Beamte wegen seiner späteren Pension teurer, oder verursacht der Tarifbeschäftigte durch die laufenden Sozialversicherungsbeiträge höhere Ausgaben?
Um dieser Frage nachzugehen, lohnt sich ein Vergleich über das gesamte Berufsleben und die anschließende Ruhestandszeit.
Zwei Beschäftigte – eine vergleichbare Tätigkeit
Für unsere Modellrechnung betrachten wir zwei Beschäftigte des Freistaats Bayern. Beide beginnen mit 25 Jahren ihre berufliche Laufbahn, arbeiten 42 Jahre in Vollzeit und treten mit 67 Jahren in den Ruhestand. Der eine ist Beamter in der Besoldungsgruppe A 9, der andere Tarifbeschäftigter in der Entgeltgruppe E 9b des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Beide verrichten eine vergleichbare Verwaltungstätigkeit.
Die beiden Gruppen sind allerdings nicht automatisch gleichwertig. Welche Besoldungs- oder Entgeltgruppe einer konkreten Tätigkeit entspricht, hängt von deren rechtlicher Bewertung ab. Um die Rechnung nachvollziehbar zu halten, bleiben beide Beschäftigten während ihrer gesamten Laufbahn in ihrer jeweiligen Gruppe. Berücksichtigt werden jedoch die regulären Stufenaufstiege. Künftige Gehaltssteigerungen werden nicht vorausgesagt. Sämtliche Beträge werden auf dem Preisniveau des Jahres 2026 betrachtet.
Familienzuschläge, individuelle Zulagen und besondere persönliche Umstände bleiben unberücksichtigt.
Unterschiedliche Entwicklung der Gehälter
Zu Beginn der Laufbahn erhält der Beamte in A 9, Stufe 2, ein monatliches Grundgehalt von rund 3.388 Euro. Der Tarifbeschäftigte beginnt in E 9b, Stufe 1, mit rund 3.620 Euro. Im Laufe der Jahre steigen beide innerhalb ihrer jeweiligen Gehaltsgruppe auf.
Der Tarifbeschäftigte erreicht seine Endstufe bereits nach 15 Jahren. Sein monatliches Tabellenentgelt beträgt dann rund 5.015 Euro. Der Beamte erreicht in unserer Rechnung die Stufe 10 mit einem monatlichen Grundgehalt von rund 4.224 Euro.
Bereits hier wird deutlich, dass der Tarifbeschäftigte in diesem Beispiel ein höheres Bruttogehalt erhält. Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass er entsprechend mehr Geld zur Verfügung hat.
Während beim Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung vom Bruttogehalt abgezogen werden, zahlt der Beamte keine regulären Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Er muss jedoch seine Kranken- und Pflegeversicherung finanzieren, soweit die Aufwendungen nicht durch die Beihilfe gedeckt werden.
Was kostet der aktive Dienst den Staat?
Die Kosten während der 42 Berufsjahre im Vergleich
Beamter – Besoldungsgruppe A 9
Gehälter einschließlich berücksichtigter Sonderzahlungen: 2.148.000 Euro
Beihilfe während des aktiven Dienstes: 147.000 Euro
Gesamtausgaben für den Beamten: 2.295.000 Euro
Tarifbeschäftigter – Entgeltgruppe E 9b
Gehälter einschließlich berücksichtigter Sonderzahlungen: 2.564.000 Euro
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung (VBL): 682.000 Euro
Gesamtausgaben für den Tarifbeschäftigten: 3.246.000 Euro
Das Ergebnis:
Während der 42 Berufsjahre verursacht der Tarifbeschäftigte in dieser Modellrechnung rund 951.000 Euro höhere unmittelbare Ausgaben als der Beamte.
Dabei sind die während der Dienstzeit entstehenden Pensionsverpflichtungen des Beamten noch nicht als wirtschaftliche Kosten berücksichtigt.
Im Ruhestand verändert sich die Rechnung
Mit dem Eintritt in den Ruhestand entstehen unterschiedliche finanzielle Verpflichtungen. Der Beamte erhält nach 42 ruhegehaltfähigen Dienstjahren grundsätzlich den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent seiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Bei einem angenommenen Grundgehalt von rund 4.224 Euro ergibt sich eine monatliche Grundpension von etwa 3.031 Euro brutto. Weitere ruhegehaltfähige Bestandteile und mögliche Abschläge bleiben in dieser Rechnung unberücksichtigt. Hinzu kommt die Beihilfe des Dienstherrn zu den Krankheitskosten. Für unsere Modellrechnung setzen wir während des Ruhestands durchschnittlich 4.500 Euro jährlich an.
Der Tarifbeschäftigte erhält dagegen eine gesetzliche Rente sowie eine Zusatzversorgung der VBL. Deren tatsächliche Höhe hängt von seinem gesamten Versicherungsverlauf, seinen Einkünften und den erworbenen Versorgungsansprüchen ab.
Entscheidend ist ein weiterer Unterschied: Die Beamtenpension wird unmittelbar vom Freistaat finanziert. Die gesetzliche Rente wird dagegen von der Deutschen Rentenversicherung und die Zusatzversorgung von der VBL ausgezahlt.
Für den Freistaat entstehen deshalb nach dem Ausscheiden des Tarifbeschäftigten grundsätzlich keine entsprechenden unmittelbaren Rentenzahlungen mehr.
Wie lange muss ein Beamter leben, bis er teurer wird?
Rechnet man die während des Berufslebens entstandenen Ausgaben und die späteren Pensions- und Beihilfezahlungen zusammen, ergibt sich in unserem Beispiel ein bemerkenswerter Verlauf. Bei einer Ruhestandsdauer von zehn Jahren, also bis zum 77. Lebensjahr, belaufen sich die modellierten Ausgaben für den Beamten auf etwa 2,70 Millionen Euro.
Beim Tarifbeschäftigten bleiben die unmittelbar dem Freistaat zugerechneten Ausgaben bei rund 3,25 Millionen Euro. Mit jedem weiteren Ruhestandsjahr steigen die Kosten für den Beamten, weil der Staat weiterhin Pension und Beihilfe finanziert.
Im Alter von 87 Jahren liegen die zusammengerechneten Ausgaben für den Beamten bei etwa 3,11 Millionen Euro. Im Alter von 92 Jahren wären es bereits rund 3,32 Millionen Euro.
Unter den gewählten Annahmen übersteigen die unmittelbaren Ausgaben für den Beamten etwa im Alter von 91 Jahren diejenigen für den Tarifbeschäftigten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Beamter grundsätzlich erst ab diesem Alter teurer wird. Die Berechnung beruht auf festgelegten Annahmen zu Gehältern, Beihilfe und Ruhestandsdauer. Andere Eingruppierungen, Krankheitskosten oder Beschäftigungsverläufe können das Ergebnis erheblich verändern.
Warum diese Rechnung noch nicht die gesamten Kosten zeigt
Bei der Bewertung muss zwischen den unmittelbaren Haushaltsausgaben und den wirtschaftlichen Gesamtkosten unterschieden werden. Während der Staat für Tarifbeschäftigte laufend Beiträge zur Rentenversicherung und zur Zusatzversorgung entrichtet, entstehen beim Beamten bereits während seiner aktiven Dienstzeit Ansprüche auf eine spätere Pension.
Diese Verpflichtungen haben einen wirtschaftlichen Wert, auch wenn das Geld erst Jahrzehnte später ausgezahlt wird. Eine vollständige Kostenrechnung müsste deshalb die künftigen Pensionszahlungen versicherungsmathematisch bewerten und bereits den einzelnen Dienstjahren zurechnen.
Ebenso müssten die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Leistungen der VBL, die Krankenversicherungskosten, mögliche Hinterbliebenenversorgung und die Auswirkungen unterschiedlicher Lebenserwartungen berücksichtigt werden.
Auch die Frage, ob die Kosten allein aus Sicht des Freistaats Bayern oder aus Sicht aller öffentlichen Sozial- und Versorgungssysteme betrachtet werden, verändert das Ergebnis. Es wäre beispielsweise falsch, die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung als Kosten anzusetzen und anschließend die daraus finanzierten Rentenzahlungen ohne weitere Berücksichtigung der Finanzierungsströme nochmals vollständig hinzuzurechnen.
Ist das Berufsbeamtentum also günstiger?
Unsere Modellrechnung zeigt zunächst, dass die laufenden Personalausgaben eines Tarifbeschäftigten höher sein können als diejenigen eines Beamten. Sie zeigt aber ebenso, dass der Staat mit der Ernennung eines Beamten langfristige Versorgungsverpflichtungen übernimmt, die über das Ende seiner aktiven Tätigkeit hinausreichen.
Deshalb lässt sich aus dem Vergleich nicht ableiten, dass Beamte grundsätzlich günstiger oder teurer sind.
Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, die Vergütungsgruppe, der Verlauf des Berufslebens, die Versorgungsansprüche und die späteren Gesundheitskosten.
Hinzu kommt ein Aspekt, der bei rein finanziellen Betrachtungen häufig übersehen wird: Das Berufsbeamtentum wurde nicht ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen geschaffen. Es soll insbesondere die kontinuierliche, unparteiische und rechtlich gebundene Wahrnehmung staatlicher Aufgaben gewährleisten.
Gerade dort, wo der Staat tief in die Rechte seiner Bürger eingreift – beispielsweise bei Polizei, Justiz, Finanzverwaltung oder Zwangsvollstreckung –, stellt sich deshalb nicht nur die Kostenfrage.
Es geht auch darum, wie staatliche Macht organisiert und kontrolliert wird.
Fazit: Die Rechnung endet nicht mit dem letzten Gehalt
Die verbreitete Vorstellung, Beamte seien wegen ihrer Pensionen zwangsläufig teurer als Angestellte, greift zu kurz. Ebenso wenig lässt sich behaupten, dass das Berufsbeamtentum für den Staat grundsätzlich die kostengünstigere Lösung darstellt.
Unser Vergleich über 42 Berufsjahre und einen anschließenden Ruhestand macht deutlich, wie unterschiedlich die finanziellen Belastungen verteilt sind. Beim Tarifbeschäftigten entstehen hohe laufende Arbeitgeberkosten. Beim Beamten trägt der Staat dagegen langfristige Verpflichtungen für Pension und Beihilfe.
Wer wissen will, was ein Beamter den Staat tatsächlich kostet, darf deshalb nicht nur sein Gehalt betrachten. Er muss die gesamte berufliche Laufbahn und die anschließende Versorgung einbeziehen.
Und selbst dann bleibt eine weitere Frage: Sollten bei der Entscheidung über den Beamtenstatus allein die finanziellen Kosten ausschlaggebend sein, oder besitzt ein unabhängiger und verfassungstreuer öffentlicher Dienst einen Wert, der sich nicht ausschließlich in Euro ausdrücken lässt?
Lesen Sie auch meine Reihe "Beamtentum im demokratischen Staat".
Quellen und rechtliche Grundlagen
1. Bayerisches Landesamt für Finanzen – Besoldungstabellen
Grundgehälter und Besoldungsstufen der bayerischen Beamten.
2. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – Entgelttabelle
Tabellenentgelte und Stufen der Tarifbeschäftigten.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV\_L-ANL\_3
3. Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz
Gesetzliche Grundlagen der Beamtenversorgung.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBeamtVG
4. Bayerisches Beamtengesetz – Artikel 96
Rechtsgrundlage der Beihilfe.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-96
5. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Finanzierung und Leistungen der Zusatzversorgung.
6. Deutsche Rentenversicherung
Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Rente.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/
7. Grundgesetz – Artikel 33
Verfassungsrechtliche Grundlagen des Berufsbeamtentums.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art\_33.html
Redaktioneller Hinweis: Die genannten Beträge beruhen auf einer vereinfachten Modellrechnung mit Vergütungswerten des Jahres 2026. Die angenommenen durchschnittlichen Beihilfeausgaben und Arbeitgebernebenkosten sind keine amtlich ermittelten Lebenszeitkosten. Der Vergleich dient der Veranschaulichung unterschiedlicher Finanzierungs- und Versorgungssysteme und ersetzt keine versicherungsmathematische Untersuchung.





