Beamte oder Angestellte - wer kostet den Staat mehr

19. Oktober 2026

Beamte oder Angestellte – wer kostet den Staat tatsächlich mehr?

Ein Vergleich über 42 Berufsjahre zeigt: Während der aktiven Dienstzeit sind Tarifbeschäftigte für den Staat häufig teurer. Im Ruhestand verändert sich das Bild. Doch entscheidend ist, welche Kosten man betrachtet.


Ob Beamte den Staat mehr kosten als Angestellte, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Dabei stehen häufig die vermeintlichen Privilegien des Berufsbeamtentums im Mittelpunkt: lebenslange Beschäftigung, eine vergleichsweise sichere Altersversorgung und die Beihilfe zu Krankheitskosten. Demgegenüber müssen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entrichten.


Doch wer kostet den Staat am Ende tatsächlich mehr? Ist der Beamte wegen seiner späteren Pension teurer, oder verursacht der Tarifbeschäftigte durch die laufenden Sozialversicherungsbeiträge höhere Ausgaben?

Um dieser Frage nachzugehen, lohnt sich ein Vergleich über das gesamte Berufsleben und die anschließende Ruhestandszeit.


Zwei Beschäftigte – eine vergleichbare Tätigkeit


Für unsere Modellrechnung betrachten wir zwei Beschäftigte des Freistaats Bayern. Beide beginnen mit 25 Jahren ihre berufliche Laufbahn, arbeiten 42 Jahre in Vollzeit und treten mit 67 Jahren in den Ruhestand. Der eine ist Beamter in der Besoldungsgruppe A 9, der andere Tarifbeschäftigter in der Entgeltgruppe E 9b des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Beide verrichten eine vergleichbare Verwaltungstätigkeit.


Die beiden Gruppen sind allerdings nicht automatisch gleichwertig. Welche Besoldungs- oder Entgeltgruppe einer konkreten Tätigkeit entspricht, hängt von deren rechtlicher Bewertung ab. Um die Rechnung nachvollziehbar zu halten, bleiben beide Beschäftigten während ihrer gesamten Laufbahn in ihrer jeweiligen Gruppe. Berücksichtigt werden jedoch die regulären Stufenaufstiege. Künftige Gehaltssteigerungen werden nicht vorausgesagt. Sämtliche Beträge werden auf dem Preisniveau des Jahres 2026 betrachtet.

Familienzuschläge, individuelle Zulagen und besondere persönliche Umstände bleiben unberücksichtigt.


Unterschiedliche Entwicklung der Gehälter


Zu Beginn der Laufbahn erhält der Beamte in A 9, Stufe 2, ein monatliches Grundgehalt von rund 3.388 Euro. Der Tarifbeschäftigte beginnt in E 9b, Stufe 1, mit rund 3.620 Euro. Im Laufe der Jahre steigen beide innerhalb ihrer jeweiligen Gehaltsgruppe auf.


Der Tarifbeschäftigte erreicht seine Endstufe bereits nach 15 Jahren. Sein monatliches Tabellenentgelt beträgt dann rund 5.015 Euro. Der Beamte erreicht in unserer Rechnung die Stufe 10 mit einem monatlichen Grundgehalt von rund 4.224 Euro.


Bereits hier wird deutlich, dass der Tarifbeschäftigte in diesem Beispiel ein höheres Bruttogehalt erhält. Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass er entsprechend mehr Geld zur Verfügung hat.


Während beim Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung vom Bruttogehalt abgezogen werden, zahlt der Beamte keine regulären Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Er muss jedoch seine Kranken- und Pflegeversicherung finanzieren, soweit die Aufwendungen nicht durch die Beihilfe gedeckt werden.


Was kostet der aktive Dienst den Staat?


Die Kosten während der 42 Berufsjahre im Vergleich


Beamter – Besoldungsgruppe A 9

Gehälter einschließlich berücksichtigter Sonderzahlungen: 2.148.000 Euro

Beihilfe während des aktiven Dienstes: 147.000 Euro

Gesamtausgaben für den Beamten: 2.295.000 Euro



Tarifbeschäftigter – Entgeltgruppe E 9b

Gehälter einschließlich berücksichtigter Sonderzahlungen: 2.564.000 Euro

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung (VBL): 682.000 Euro

Gesamtausgaben für den Tarifbeschäftigten: 3.246.000 Euro



Das Ergebnis:

Während der 42 Berufsjahre verursacht der Tarifbeschäftigte in dieser Modellrechnung rund 951.000 Euro höhere unmittelbare Ausgaben als der Beamte.

Dabei sind die während der Dienstzeit entstehenden Pensionsverpflichtungen des Beamten noch nicht als wirtschaftliche Kosten berücksichtigt.


Im Ruhestand verändert sich die Rechnung


Mit dem Eintritt in den Ruhestand entstehen unterschiedliche finanzielle Verpflichtungen. Der Beamte erhält nach 42 ruhegehaltfähigen Dienstjahren grundsätzlich den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent seiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.


Bei einem angenommenen Grundgehalt von rund 4.224 Euro ergibt sich eine monatliche Grundpension von etwa 3.031 Euro brutto. Weitere ruhegehaltfähige Bestandteile und mögliche Abschläge bleiben in dieser Rechnung unberücksichtigt. Hinzu kommt die Beihilfe des Dienstherrn zu den Krankheitskosten. Für unsere Modellrechnung setzen wir während des Ruhestands durchschnittlich 4.500 Euro jährlich an.


Der Tarifbeschäftigte erhält dagegen eine gesetzliche Rente sowie eine Zusatzversorgung der VBL. Deren tatsächliche Höhe hängt von seinem gesamten Versicherungsverlauf, seinen Einkünften und den erworbenen Versorgungsansprüchen ab.


Entscheidend ist ein weiterer Unterschied: Die Beamtenpension wird unmittelbar vom Freistaat finanziert. Die gesetzliche Rente wird dagegen von der Deutschen Rentenversicherung und die Zusatzversorgung von der VBL ausgezahlt.


Für den Freistaat entstehen deshalb nach dem Ausscheiden des Tarifbeschäftigten grundsätzlich keine entsprechenden unmittelbaren Rentenzahlungen mehr.


Wie lange muss ein Beamter leben, bis er teurer wird?


Rechnet man die während des Berufslebens entstandenen Ausgaben und die späteren Pensions- und Beihilfezahlungen zusammen, ergibt sich in unserem Beispiel ein bemerkenswerter Verlauf. Bei einer Ruhestandsdauer von zehn Jahren, also bis zum 77. Lebensjahr, belaufen sich die modellierten Ausgaben für den Beamten auf etwa 2,70 Millionen Euro.


Beim Tarifbeschäftigten bleiben die unmittelbar dem Freistaat zugerechneten Ausgaben bei rund 3,25 Millionen Euro. Mit jedem weiteren Ruhestandsjahr steigen die Kosten für den Beamten, weil der Staat weiterhin Pension und Beihilfe finanziert.


Im Alter von 87 Jahren liegen die zusammengerechneten Ausgaben für den Beamten bei etwa 3,11 Millionen Euro. Im Alter von 92 Jahren wären es bereits rund 3,32 Millionen Euro.


Unter den gewählten Annahmen übersteigen die unmittelbaren Ausgaben für den Beamten etwa im Alter von 91 Jahren diejenigen für den Tarifbeschäftigten.


Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Beamter grundsätzlich erst ab diesem Alter teurer wird. Die Berechnung beruht auf festgelegten Annahmen zu Gehältern, Beihilfe und Ruhestandsdauer. Andere Eingruppierungen, Krankheitskosten oder Beschäftigungsverläufe können das Ergebnis erheblich verändern.


Warum diese Rechnung noch nicht die gesamten Kosten zeigt


Bei der Bewertung muss zwischen den unmittelbaren Haushaltsausgaben und den wirtschaftlichen Gesamtkosten unterschieden werden. Während der Staat für Tarifbeschäftigte laufend Beiträge zur Rentenversicherung und zur Zusatzversorgung entrichtet, entstehen beim Beamten bereits während seiner aktiven Dienstzeit Ansprüche auf eine spätere Pension.


Diese Verpflichtungen haben einen wirtschaftlichen Wert, auch wenn das Geld erst Jahrzehnte später ausgezahlt wird. Eine vollständige Kostenrechnung müsste deshalb die künftigen Pensionszahlungen versicherungsmathematisch bewerten und bereits den einzelnen Dienstjahren zurechnen.


Ebenso müssten die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Leistungen der VBL, die Krankenversicherungskosten, mögliche Hinterbliebenenversorgung und die Auswirkungen unterschiedlicher Lebenserwartungen berücksichtigt werden.


Auch die Frage, ob die Kosten allein aus Sicht des Freistaats Bayern oder aus Sicht aller öffentlichen Sozial- und Versorgungssysteme betrachtet werden, verändert das Ergebnis. Es wäre beispielsweise falsch, die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung als Kosten anzusetzen und anschließend die daraus finanzierten Rentenzahlungen ohne weitere Berücksichtigung der Finanzierungsströme nochmals vollständig hinzuzurechnen.


Ist das Berufsbeamtentum also günstiger?


Unsere Modellrechnung zeigt zunächst, dass die laufenden Personalausgaben eines Tarifbeschäftigten höher sein können als diejenigen eines Beamten. Sie zeigt aber ebenso, dass der Staat mit der Ernennung eines Beamten langfristige Versorgungsverpflichtungen übernimmt, die über das Ende seiner aktiven Tätigkeit hinausreichen.


Deshalb lässt sich aus dem Vergleich nicht ableiten, dass Beamte grundsätzlich günstiger oder teurer sind.

Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, die Vergütungsgruppe, der Verlauf des Berufslebens, die Versorgungsansprüche und die späteren Gesundheitskosten.


Hinzu kommt ein Aspekt, der bei rein finanziellen Betrachtungen häufig übersehen wird: Das Berufsbeamtentum wurde nicht ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen geschaffen. Es soll insbesondere die kontinuierliche, unparteiische und rechtlich gebundene Wahrnehmung staatlicher Aufgaben gewährleisten.


Gerade dort, wo der Staat tief in die Rechte seiner Bürger eingreift – beispielsweise bei Polizei, Justiz, Finanzverwaltung oder Zwangsvollstreckung –, stellt sich deshalb nicht nur die Kostenfrage.

Es geht auch darum, wie staatliche Macht organisiert und kontrolliert wird.


Fazit: Die Rechnung endet nicht mit dem letzten Gehalt


Die verbreitete Vorstellung, Beamte seien wegen ihrer Pensionen zwangsläufig teurer als Angestellte, greift zu kurz. Ebenso wenig lässt sich behaupten, dass das Berufsbeamtentum für den Staat grundsätzlich die kostengünstigere Lösung darstellt.


Unser Vergleich über 42 Berufsjahre und einen anschließenden Ruhestand macht deutlich, wie unterschiedlich die finanziellen Belastungen verteilt sind. Beim Tarifbeschäftigten entstehen hohe laufende Arbeitgeberkosten. Beim Beamten trägt der Staat dagegen langfristige Verpflichtungen für Pension und Beihilfe.


Wer wissen will, was ein Beamter den Staat tatsächlich kostet, darf deshalb nicht nur sein Gehalt betrachten. Er muss die gesamte berufliche Laufbahn und die anschließende Versorgung einbeziehen.


Und selbst dann bleibt eine weitere Frage: Sollten bei der Entscheidung über den Beamtenstatus allein die finanziellen Kosten ausschlaggebend sein, oder besitzt ein unabhängiger und verfassungstreuer öffentlicher Dienst einen Wert, der sich nicht ausschließlich in Euro ausdrücken lässt?


Lesen Sie auch meine Reihe "Beamtentum im demokratischen Staat".




Quellen und rechtliche Grundlagen

1. Bayerisches Landesamt für Finanzen – Besoldungstabellen

Grundgehälter und Besoldungsstufen der bayerischen Beamten.

https://www.lff.bayern.de/themen-lebenslagen/bezuege-leistungen/beamtinnen-beamte-besoldung/besoldungstabellen/

2. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – Entgelttabelle

Tabellenentgelte und Stufen der Tarifbeschäftigten.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV\_L-ANL\_3

3. Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz

Gesetzliche Grundlagen der Beamtenversorgung.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBeamtVG

4. Bayerisches Beamtengesetz – Artikel 96

Rechtsgrundlage der Beihilfe.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-96

5. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Finanzierung und Leistungen der Zusatzversorgung.

https://www.vbl.de/

6. Deutsche Rentenversicherung

Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Rente.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/

7. Grundgesetz – Artikel 33

Verfassungsrechtliche Grundlagen des Berufsbeamtentums.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art\_33.html


Redaktioneller Hinweis: Die genannten Beträge beruhen auf einer vereinfachten Modellrechnung mit Vergütungswerten des Jahres 2026. Die angenommenen durchschnittlichen Beihilfeausgaben und Arbeitgebernebenkosten sind keine amtlich ermittelten Lebenszeitkosten. Der Vergleich dient der Veranschaulichung unterschiedlicher Finanzierungs- und Versorgungssysteme und ersetzt keine versicherungsmathematische Untersuchung.

von Manfred Völkl • 18. Oktober 2026
Wenn die Ausnahme zum Alltag wird Technische Defekte, Baustellen, Sabotage und menschliche Notlagen zeigen, wie störanfällig der Bahnverkehr sein kann. Nicht jede Unterbrechung lässt sich verhindern. Doch Fahrgäste haben Anspruch auf einen respektvollen Umgang und brauchen transparente Informationen, um selbst entscheiden zu können. „… und wir sitzen in Baar-Ebenhausen wegen Signalstörung fest.“ Diese Nachricht erreicht mich am 16. Oktober per WhatsApp. Der Absender ist selbst betroffen. Während ich meine Erfahrungen einer mühsamen Bahnreise vom Vortag aufarbeite, warten andere bereits auf ihre Weiterfahrt. Eine einzelne Nachricht beweist keinen allgemeinen Trend. Sie fügt sich aber in das ein, was mir Menschen berichten, die regelmäßig mit dem Zug unterwegs sind: Verspätungen, kurzfristige Ausfälle und verpasste Anschlüsse belasten ihren Alltag. Was für Gelegenheitsreisende ein ärgerliches Erlebnis ist, wird für manche Pendler zur dauernden Geduldsprobe. Ich bin selbst häufig mit dem Bayern-Ticket oder dem Deutschlandticket unterwegs. Ich nutze die Bahn bewusst und möchte mich auf sie verlassen können. Gerade deshalb frage ich mich: Warum gerät eine Reise so schnell aus dem Takt? Und weshalb ist es bei einer Störung oft so schwer, eine verständliche Auskunft zu erhalten?
16. Oktober 2026
Ein Tagesausflug nach Ulm wird zur Geduldsprobe – mit Verspätungen, Schienenersatzverkehr, verpassten Anschlüssen und verschlossenen Toiletten. Ein persönlicher Erfahrungsbericht. Eine Reise mit der Bahn ist ein Erlebnis. Nach meinem Tagesausflug nach Ulm bekommt dieser Satz allerdings einen bitteren Beigeschmack. Was als entspannter Ausflug begann, endete mit einer Heimkehr um 23 Uhr. Dazwischen lagen Stunden des Wartens und immer wieder die Frage: Wie kommen wir heute noch nach Hause? Um 11.15 Uhr sollten wir in Ulm ankommen. Tatsächlich wurde es 13 Uhr. Verspätungen und verpasste Anschlüsse hatten schon auf der Hinfahrt fast zwei Stunden unseres Ausfluges aufgezehrt. Zeit, die wir lieber damit verbracht hätten, die Stadt anzuschauen und den Tag zu genießen. Schon der zweite Versuch Genau genommen war es bereits mein zweiter Versuch, mit dem Deutschlandticket nach Ulm zu fahren. Im Juli war die Reise schon in Dollnstein gescheitert: Der Zug kam nicht. Damals entschied ich mich, die geplante Fahrt abzubrechen. Nach den Erlebnissen dieses Tages erscheint mir diese Entscheidung im Nachhinein umso vernünftiger. Dieses Mal wollten meine Frau und ich gemeinsam mit einem befreundeten Ehepaar nach Ulm fahren. Gegen 9 Uhr sollte es in Dollnstein losgehen. Unsere Freunde wollten bereits in Eichstätt zusteigen. Das herrliche Herbstwetter versprach einen wunderschönen Tag, und entsprechend gut war unsere Stimmung. Auch diesmal hatte der Zug zehn Minuten Verspätung. Das konnten wir noch verkraften. Für den Umstieg in Treuchtlingen waren 15 Minuten vorgesehen. Noch bestand also kein Grund zur Sorge. Von Treuchtlingen ging es weiter in Richtung Augsburg. Eigentlich hätten wir in Donauwörth in den Zug nach Ulm umsteigen sollen. Bei unserer Suche im Internet erfuhren wir jedoch, dass zwischen Lauingen und Günzburg Schienenersatzverkehr eingerichtet war. Deshalb entschieden wir uns für die Alternative über Augsburg-Oberhausen. Dort wollten wir nach Ulm umsteigen. Ob mit Ersatzbus oder über Augsburg-Oberhausen: Nach den angezeigten Verbindungen sollten wir Ulm nun um 11.45 Uhr erreichen. Doch unterwegs blieben wir stehen, um einen ICE überholen zu lassen. Die Folge: Als wir in Augsburg-Oberhausen einfuhren, fuhr der Zug nach Ulm am anderen Gleis gerade davon. Wir blieben zunächst sitzen und fuhren bis Augsburg Hauptbahnhof weiter. Für mich wäre es inzwischen auch in Ordnung gewesen, den Tag in Augsburg zu verbringen. Gemeinsam entschieden wir uns aber, doch noch nach Ulm zu fahren. Die Stunde Wartezeit überbrückten wir in einem Café. Der nächste Zug nach Ulm fuhr pünktlich ab. Unterwegs standen wir allerdings erneut etwa 15 Minuten, damit uns zwei ICE-Züge überholen konnten. Was bedeutet das für die Pendler? Während dieser Fahrt gingen mir die Menschen nicht mehr aus dem Kopf, die täglich auf die Bahn angewiesen sind. Für uns stand ein Ausflug auf dem Spiel. Für Pendler geht es um ihren Arbeitsalltag, für Schüler und Studierende um Unterricht, Vorlesungen und Prüfungen. Wie muss es sein, schon morgens auf dem Bahnsteig zu stehen und sich zu fragen, ob man rechtzeitig zur Arbeit kommt? Wie oft kann man erklären, dass wieder der Zug ausgefallen oder der Anschluss davongefahren ist? Selbst wenn Vorgesetzte und Kollegen Verständnis haben: Die Anspannung bleibt. Man selbst muss mit den Folgen zurechtkommen, Termine verschieben und den Tagesablauf neu organisieren. Wer vorsorglich eine Verbindung früher nimmt, bezahlt die Unsicherheit mit zusätzlicher Lebenszeit. Früher aufstehen, länger unterwegs sein, später nach Hause kommen – und trotzdem keine Gewissheit haben, pünktlich anzukommen. Nach Feierabend setzt sich die Sorge womöglich fort: Reicht es noch, um die Kinder abzuholen, einen Arzttermin wahrzunehmen oder eine Verabredung einzuhalten? Besonders hart trifft es diejenigen, die keine Alternative haben. Nicht jeder besitzt ein Auto oder kann bei einer Störung jemanden bitten, ihn abzuholen. Für diese Menschen ist eine zuverlässige Bahn eine Voraussetzung dafür, ihren Alltag bewältigen zu können. Ich musste an meine eigene Schulzeit denken. In den 1960er- und 1970er-Jahren war ich jahrelang für den Schulbesuch auf die Bahn angewiesen. In meiner Erinnerung hatte der Zug nie Verspätung. Es war noch die Zeit, in der man sagte, die Leute könnten ihre Uhren nach dem Zug stellen. Lang, lang ist es her. Damals waren die Deutschen für ihre Pünktlichkeit in aller Welt bekannt. Verwirrende Auskünfte statt Orientierung Die Rückfahrt stellte unsere Geduld noch stärker auf die Probe. Zunächst verzögerte sie sich um zwei Stunden. Dazu kamen am Ulmer Bahnhof verwirrende Auskünfte: Einmal war von einem Stellwerksschaden die Rede, dann von Personen auf dem Gleis. Später hieß es, die Strecke zwischen Ulm und Augsburg sei gesperrt. Auch ICE-Züge standen still. Was genau für unsere Verbindung galt und wie es weitergehen sollte, blieb für uns unklar. Die genannten Ursachen können unterschiedliche Störungen betroffen haben. Für die wartenden Fahrgäste wäre aber eine verständliche Auskunft entscheidend gewesen: Welche Verbindung fährt noch? Wo gibt es Ersatzverkehr? Und wie kommt man jetzt an sein Ziel? Mitreisende, die nach eigenen Angaben regelmäßig auf dieser Strecke unterwegs sind, erzählten, solche Erfahrungen seien für sie längst der Regelfall. Das ist keine statistische Auswertung. Es zeigt aber, wie viel Vertrauen bei manchen Fahrgästen bereits verloren gegangen ist. Natürlich lassen sich technische Defekte nicht immer verhindern. Personen im Gleis erfordern aus Sicherheitsgründen ein Eingreifen. Trotzdem bleibt die Frage, wie gut die Verkehrsunternehmen mit solchen Situationen umgehen. Gerade bei Störungen brauchen Fahrgäste klare Informationen und eine funktionierende Weiterbeförderung. Mit dem Ersatzbus durch die Nacht In Günzburg war mit der Bahnfahrt zunächst Schluss. Umsteigen in den Schienenersatzverkehr. Doch auch der Bus fuhr nicht gleich los. Über eine halbe Stunde stand er, bevor es Richtung Lauingen weiterging. Inzwischen war es dunkel. Irgendwann hielt der Bus an. Eine Durchsage gab es nicht. Fahrgäste stiegen aus, wir Vier ebenfalls. Woher sollten wir wissen, ob wir unser Ziel erreicht hatten? Erst ein ebenfalls ausgestiegener Fahrgast erklärte uns: Das ist noch nicht Lauingen. Wir schafften es gerade noch zurück in den schon wieder anfahrenden Bus. Beinahe wären wir an einem uns unbekannten Ort zurückgeblieben. Fahrgastinformation sieht anders aus. Ein kurzer Hinweis auf den Halteort durch den Busfahrer hätte genügt. Gerade im Ersatzverkehr kann niemand voraussetzen, dass alle Reisenden die Strecke und die Haltestellen kennen – schon gar nicht bei Dunkelheit. Auch ein freundlicher Umgang mit verunsicherten Fahrgästen sollte selbstverständlich sein. Beides kam bei dieser Fahrt aus meiner Sicht zu kurz. Der Busfahrer war weder gesprächig noch auskunftswillig. Kein einziges Wort im Bus war von ihm zu hören. Freundlicher Service schaut anders aus. Wir fuhren weiter durch die dunkle Nacht, in der Hoffnung, irgendwann den richtigen Anschluss zu erreichen. Der Anschluss fährt vor unseren Augen davon In Lauingen erreichten wir den bereitstehenden Zug nach Donauwörth. Endlich wieder auf Schienen. Doch in Donauwörth hieß es erneut umsteigen, diesmal in den Zug Richtung Ansbach. Wegen Bauarbeiten werde sich die Abfahrt verzögern, erfuhren wir durch eine Durchsage. Wieder warten. Und wieder wuchs die Sorge um den nächsten Anschluss, denn in Treuchtlingen mussten wir nochmals umsteigen. Wir merkten: Es wird knapp. Um 21.34 Uhr erreichten wir Treuchtlingen auf Gleis 4. Der Zug Richtung München, der uns nach Dollnstein bringen sollte, stand auf Gleis 2. Wir liefen los, die Treppe hinunter, durch die Unterführung und auf der anderen Seite wieder hinauf. Am letzten oberen Treppenabsatz sahen wir, wie der Zug abfuhr. Ohne uns. Ohne die anderen Fahrgäste, die ebenfalls versuchten, diesen Anschluss zu erreichen. Ausgerechnet jetzt klappte die pünktliche Abfahrt. Nach meinem Eindruck fuhr der Zug sogar etwas zu früh los. Ob das tatsächlich vor der vorgesehenen Abfahrtszeit war, lässt sich aus meiner Wahrnehmung allein nicht sicher feststellen. Sicher ist: Auf uns Anschlussreisende hatte er nicht gewartet. Als der Zug ohne uns davonfuhr, brachen der angestaute Frust und Ärger aus mir heraus. Ich nannte die Bahn alles, nur keine feine Dame. Die Wut musste raus, sonst wäre ich wohl geplatzt. Mein Ärger richtet sich dabei nicht gegen die Beschäftigten der Bahn. Sie müssen die Folgen dieser Misere ebenso ausbaden wie die Fahrgäste und stehen häufig auch noch dem Unmut der Reisenden gegenüber. Meine Kritik gilt vielmehr denjenigen, die über Jahre die unternehmerischen Entscheidungen getroffen haben. Für mich ist es schwer erträglich, mir vorzustellen, dass ehemalige Verantwortliche nach ihrem Ausscheiden durch hohe Boni und Abfindungen finanziell abgesichert sind, während Beschäftigte und Reisende mit den Folgen verfehlter Entscheidungen zurechtkommen müssen. Wer Missmanagement zu verantworten hat, sollte dafür auch Rechenschaft ablegen müssen. Stattdessen drängt sich mir wieder einmal der alte Spruch auf: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Sie sitzen jetzt irgendwo in ihren schicken Villen und genießen ihr Leben in vollen Zügen. Finanziell sind sie ja bestens abgesichert. Besonders bitter: Nach der mir vorliegenden Verbindungsanzeige waren für unseren verpassten Zug später in Ingolstadt Nord zehn Minuten Aufenthalt vorgesehen. Ob diese Zeit betrieblich einen Spielraum zum Warten in Treuchtlingen eröffnet hätte, kann ich nicht beurteilen. Als zurückgelassener Fahrgast frage ich mich trotzdem, weshalb ein kurzes Warten auf die Reisenden aus dem verspäteten Zug nicht möglich war. Seit Jahren hatte ich gefühlt keinen so pünktlich abfahrenden Zug nach München mehr erlebt. An diesem Abend gelang es genau in dem Augenblick, in dem uns nur noch wenige Schritte zum Anschluss fehlten. Hier endete meine Geduld. Ich fühlte mich von der Deutschen Bahn mehr als veräppelt. Was hilft die pünktliche Abfahrt eines einzelnen Zuges, wenn die Reisenden aus dem verspäteten Zubringer zurückbleiben? Für uns zählte, ob wir nach Hause kamen. Eine Stunde warten – ohne offene Toilette Wieder lag eine Stunde Wartezeit vor uns. Diesmal auf den letzten Zug des Tages, der noch in Dollnstein halten würde. Dann zeigte sich das nächste Manko: Wir suchten eine Toilette auf. Alle vier Toiletten waren geschlossen. Ein Hinweis nannte Vandalismus als Grund. Die Blase drückte, doch auch die übrigen Gebäude waren geschlossen. Eine zugängliche Alternative fanden wir nicht. Für die mutwillige Beschädigung von Toiletten sind diejenigen verantwortlich, die sie verwüsten. Für die wartenden Reisenden bleibt trotzdem ein ganz praktisches Problem ungelöst. Wer wegen eines verpassten Anschlusses eine weitere Stunde am Bahnhof verbringen muss, braucht auch Zugang zu einer Toilette. Nach Stunden voller Verspätungen und Umstiege scheiterte es nun selbst an diesem Grundbedürfnis. Wir standen am späten Abend auf einem zugigen Bahnsteig und mussten darauf hoffen, dass wenigstens die letzte Verbindung funktionieren würde. So gewinnt man niemanden für die Bahn Politisch wird der Umstieg vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel immer wieder als lohnenswert beworben. Nach einem solchen Reisetag klingt dieses Versprechen für mich wenig überzeugend. Wer sein Auto stehen lässt, braucht eine verlässliche Alternative. Er muss darauf vertrauen können, sein Ziel und später auch wieder sein Zuhause in einer einigermaßen kalkulierbaren Zeit zu erreichen. Für mich stellt sich deshalb auch die Frage, welchen Preis wir heute für frühere Sparvorgaben und die zeitweilige Ausrichtung der Bahn auf einen Börsengang zahlen. Eine Bahn ist öffentliche Daseinsvorsorge. Ihr Erfolg muss sich vor allem daran messen lassen, ob Züge zuverlässig fahren, Anschlüsse funktionieren und Fahrgäste bei Störungen weiterkommen. An diesem Tag erschien mir die Bahn wie ein Sinnbild für den Zustand unserer Infrastruktur: Der Anspruch ist groß, doch im Alltag fehlt es an Verlässlichkeit. Die Folgen tragen die Menschen, die darauf angewiesen sind – durch verlorene Zeit, verpasste Termine und die Ungewissheit, wann sie endlich ankommen. Dabei fahre ich mit einem Deutschlandticket. Wie muss es erst Reisenden gehen, die für ihre Fahrt viel Geld für eine reguläre Fahrkarte bezahlt haben und genauso festsitzen? Wer einen hohen Fahrpreis bezahlt, erwartet zu Recht eine verlässliche Beförderung. Die Enttäuschung dürfte umso größer sein, wenn man am Ende ebenfalls auf dem Bahnsteig wartet oder im Ersatzbus sitzt. Eine nachträgliche Entschädigung mag einen Teil des finanziellen Ärgers mildern. Verlorene Lebenszeit gibt sie nicht zurück. Ein versäumtes Treffen, ein verkürzter Ausflug oder Stunden, die man lieber mit seiner Familie verbracht hätte, lassen sich mit einer Erstattung nicht nachholen. Die Verkehrswende entscheidet sich deshalb auch auf Bahnsteigen und in Ersatzbussen. Wer dort stundenlang wartet, wird beim nächsten Mal womöglich wieder den Autoschlüssel nehmen. Für mich ist nach diesem Tag jedenfalls ein Punkt erreicht, an dem ich mein Deutschlandticket ab November nicht mehr kaufen möchte. Ein günstiges Ticket allein reicht nicht, wenn die Reise derart unberechenbar wird. Um 23 Uhr endlich zu Hause Nach einer weiteren Stunde auf dem zugigen Bahnsteig geschah schließlich etwas, das wir an diesem Tag kaum noch erwartet hatten: Der letzte Zug, der in Dollnstein hält, kam tatsächlich. Und er kam pünktlich. Beim Einsteigen begegneten wir einem Mann, der eigentlich nach Nürnberg wollte und ebenfalls bereits eine lange Odyssee hinter sich hatte. Er erzählte, sein Flugzeug aus Portugal sei statt in Nürnberg in Memmingen gelandet. Von dort versuchte er nun, mit der Bahn nach Hause zu kommen. Von Treuchtlingen aus fuhr kein Zug mehr in Richtung Nürnberg, nur noch der Zug nach München war im Angebot. Seine Hoffnung war, mit unserem Zug bis Ingolstadt zu fahren und dort noch den letzten RE1 über Kinding nach Nürnberg zu erreichen. So hatte er es im Internet recherchiert. Ich hoffte für ihn, dass wenigstens dieser Plan aufgehen würde. Mir war, als gäbe es auch auf dieser Strecke gerade Bauarbeiten. Weil ich es nicht sicher wusste, behielt ich die Befürchtung für mich. Zusätzliche Verunsicherung konnte dieser Mann gewiss nicht gebrauchen. Für uns klappte die letzte Etappe. Um genau 23 Uhr waren wir wohlbehalten zu Hause. Die Erleichterung war groß. Doch sie machte den Ärger über diese Heimreise nicht ungeschehen. Dieser Tag wird mir lange in Erinnerung bleiben. Ulm war die Reise wert. Die Rückfahrt war eine Zumutung. Was bleibt, ist das Gefühl, sich als Fahrgast von Verbindung zu Verbindung allein durchschlagen zu müssen. Was machen Fahrgäste, die nicht mit einem Handy ausgestattet sind? Solche gibt es noch genügend. Mir fällt ein alter Spruch ein: „Die Bahn fährt immer.“ Nach diesem Tag möchte ich ergänzen: Stimmt. Die Frage ist nur, wann.
von Manfred Völkl • 7. Oktober 2026
Breitenfurt von seiner schönsten Seite
von Manfred Völkl • 6. Oktober 2026
Eine außergewöhnliche Bank mit einer außergewöhnlichen Geschichte
von Manfred Völkl • 29. September 2026
Wasserleitung, Schülerbeförderung und ein neues Feuerwehrfahrzeug standen im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung.