Parteien auf dem Prüfstand – Programme, Versprechen und Demokratie
Teil 9: Das BSW – Soziale Sicherheit, Meinungsfreiheit und eine andere Außenpolitik
Das BSW verbindet sozialpolitische Forderungen mit einer restriktiven Migrationspolitik und einer grundlegenden Kritik an der bisherigen Außen- und Wirtschaftspolitik.
Es setzt auf höhere Einkommen, stärkere soziale Absicherung und die Begrenzung wirtschaftlicher Macht. Zugleich betont es Meinungsfreiheit und wendet sich gegen gesellschaftliche Bevormundung.
Diese Verbindung unterscheidet sich von den Schwerpunkten anderer Parteien. Doch ungewöhnliche Kombinationen politischer Positionen sind noch kein Hinweis auf Demokratiefeindlichkeit.
Entscheidend ist, ob gleiche Rechte, freier politischer Wettbewerb und rechtsstaatliche Kontrolle gewahrt bleiben. Ebenso stellt sich die Frage, wie das BSW seinen Freiheitsanspruch auf Menschen mit anderen politischen Überzeugungen und auf den Umgang mit autoritären Staaten anwendet.
Grundlage dieses Beitrags sind das kurze Parteiprogramm von 2024 und das Bundestagswahlprogramm von 2025. Untersucht werden die darin enthaltenen Aussagen, nicht eine vollständige Bilanz der politischen Praxis
.
Die Grundrichtung: Wirtschaftliche Vernunft und soziale Gerechtigkeit
Das Parteiprogramm strebt eine innovative Wirtschaft mit fairen Wettbewerbsbedingungen, sicheren Arbeitsplätzen und einem starken Mittelstand an. Zugleich will es die Macht marktbeherrschender Konzerne begrenzen und solche Unternehmen gegebenenfalls entflechten (bsw-vg.de),
Damit verbindet das BSW marktwirtschaftliche Elemente mit einem stärkeren staatlichen Ordnungsanspruch.
Für die demokratische Bewertung ist die Kritik an wirtschaftlicher Macht berechtigt: Auch private Unternehmen können Abhängigkeiten schaffen und politischen Einfluss ausüben.
Daraus folgt allerdings nicht, dass staatliche Eingriffe automatisch demokratischer sind. Sie müssen transparent, sachlich begründet und unabhängig überprüfbar bleiben.
Die wichtigsten Ziele des Wahlprogramms
Das Bundestagswahlprogramm des BSW aus dem Jahr 2025 enthält unter anderem folgende Schwerpunkte:
Arbeit: Das BSW fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro. Außerdem sollen mehr Beschäftigte durch Tarifverträge abgesichert werden.
Rente: Das BSW strebt eine Reform der gesetzlichen Rente nach österreichischem Vorbild an. Rentnerinnen und Rentner sollen zudem steuerlich entlastet werden.
Gesundheit: Das BSW fordert eine Bürgerversicherung und eine solidarischere Finanzierung des Gesundheitswesens.
Wirtschaft: Das BSW will industrielle Arbeitsplätze erhalten, bezahlbare Energie sichern und Bürokratie abbauen.
Klima: Das BSW fordert andere Instrumente für den Klimaschutz. Dabei sollen die sozialen und wirtschaftlichen Belastungen stärker berücksichtigt werden.
Migration: Das BSW will die Zuwanderung begrenzen. Asylverfahren sollen möglichst in sicheren Drittstaaten durchgeführt werden.
Außenpolitik: Das BSW setzt auf eine diplomatische Beendigung des Ukrainekriegs und lehnt eine weitere Aufrüstung ab.
Bürgerrechte: Das BSW betont den Schutz der Meinungsfreiheit und kritisiert staatliche Einflussnahme auf öffentliche Debatten.
Diese Zusammenfassung beschreibt Forderungen des Wahlprogramms von 2025. Sie gibt nicht Auskunft darüber, welche Vorhaben inzwischen umgesetzt wurden.
Soziale Sicherheit: Demokratische Teilhabe erleichtern
Höhere Einkommen und verlässliche soziale Absicherung können Menschen mehr Handlungsspielraum geben. Wer weniger um seine wirtschaftliche Existenz fürchten muss, kann leichter eigene Entscheidungen treffen und sich gesellschaftlich beteiligen.
Dieses Ziel ist mit demokratischen Grundsätzen vereinbar. Es muss sich aber an der tatsächlichen Wirkung messen lassen.
Zu prüfen sind Finanzierung, Zugänglichkeit und langfristige Tragfähigkeit. Ein ausländisches Sozialversicherungssystem lässt sich nicht allein anhand höherer durchschnittlicher Leistungen beurteilen. Beiträge, Anspruchsvoraussetzungen, Steuerfinanzierung und die Zusammensetzung der Versicherten müssen ebenfalls betrachtet werden.
Ein überzeugendes Programm erklärt deshalb nicht nur, welche Verbesserungen es verspricht, sondern auch, wie sie dauerhaft erreicht werden sollen.
Wirtschaftliche Macht begrenzen – staatliche Macht kontrollieren
Eine Entflechtung großer Unternehmen kann Wettbewerb fördern. Sie kann zugleich erhebliche Eingriffe in Eigentum und wirtschaftliche Tätigkeit bedeuten.
Für die demokratische Bewertung kommt es auf klare Regeln an: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Wer entscheidet? Welche Rechtsmittel besitzen Betroffene? Und wie wird verhindert, dass politische Nähe über wirtschaftliche Chancen entscheidet?
Der Staat darf wirtschaftliche Macht nicht lediglich durch unkontrollierte eigene Macht ersetzen.
Eine demokratische Wirtschaftsordnung braucht überprüfbare Grenzen für private Unternehmen ebenso wie für öffentliche Entscheidungsträger.
Migration: Begrenzung und Schutzpflichten zusammen betrachten
Eine restriktive Migrationspolitik ist nicht automatisch demokratiefeindlich. Auch die Belastbarkeit von Kommunen, Wohnungsmarkt und öffentlichen Einrichtungen darf Gegenstand politischer Entscheidungen sein.
Daraus folgt jedoch kein Vorrang vor sämtlichen Rechten Schutzsuchender.
Bei Verfahren in Drittstaaten muss konkret geprüft werden, ob diese tatsächlich sicher sind, faire Entscheidungen ermöglichen und Schutz vor Verfolgung gewährleisten. Eine politische Bezeichnung als sicher ersetzt diese Prüfung nicht.
Ebenso müssen Rückführungen individuell geprüft werden. Herkunft, Religion oder kulturelle Unterschiede dürfen nicht an die Stelle rechtlicher Voraussetzungen treten.
Der demokratische Maßstab lautet: Zuwanderung kann begrenzt werden, ohne Menschen pauschal abzuwerten oder ihre grundlegenden Rechte aufzuheben.
Meinungsfreiheit: Ein wichtiger Anspruch mit gegenseitiger Verpflichtung
Das BSW kritisiert die Einschränkung öffentlicher Debatten und fordert einen stärkeren Schutz der Meinungsfreiheit. Es will außerdem den besonderen Beleidigungsschutz für Personen des politischen Lebens in § 188 des Strafgesetzbuches verändern (bb.bsw-vg.de).
Über solche strafrechtlichen Regelungen darf demokratisch gestritten werden. Politische Verantwortungsträger müssen deutliche Kritik hinnehmen können.
Meinungsfreiheit bedeutet aber nicht, dass Äußerungen unwidersprochen bleiben müssen. Andere Menschen, Medien und Organisationen dürfen eine Aussage kritisieren, zurückweisen oder sachlich überprüfen.
Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die freie Meinungsäußerung und bestimmt zugleich ihre rechtlichen Grenzen (www.gesetze-im-internet.de).
Für die Bewertung ist deshalb wichtig, staatliche Einschränkungen von gesellschaftlichem Widerspruch zu unterscheiden. Ein kritischer Zeitungsartikel ist keine staatliche Zensur. Eine Kontroverse über eine Aussage beweist noch keine Unterdrückung der Meinungsfreiheit.
Kritik an Demokratieförderung braucht konkrete Belege
Das Wahlprogramm erhebt den Vorwurf, staatliche Mittel würden eingesetzt, um das Meinungsklima zu beeinflussen (bb.bsw-vg.de).
Solche Vorwürfe müssen überprüfbar begründet werden. Es reicht nicht, Einrichtungen als politisch unerwünscht zu betrachten.
Zu fragen ist: Welche Organisation erhält welche Mittel? Welche Aufgaben erfüllt sie? Ist ihre Arbeit parteipolitisch ausgerichtet? Welche Kontrolle besteht?
Die Prüfung gilt in beide Richtungen. Staatliche Förderung darf nicht zur Unterstützung eines politischen Lagers missbraucht werden. Zugleich ist politische Bildung nicht schon deshalb illegitim, weil sie Diskriminierung oder verfassungsfeindliche Bestrebungen kritisch behandelt.
Demokratische Debatten gewinnen durch konkrete Nachweise statt pauschaler Verdächtigungen.
Außenpolitik: Friedensziel und Verantwortung des Angreifers
Das Wahlprogramm verurteilt den russischen Angriff auf die Ukraine ausdrücklich. Zugleich bezeichnet es den Krieg als Stellvertreterkrieg zwischen Russland und den Vereinigten Staaten und setzt auf Verhandlungen ( bb.bsw-vg.de).
Die ausdrückliche Verurteilung des Angriffs muss berücksichtigt werden. Es wäre unzutreffend, dem Programm eine uneingeschränkte Zustimmung zum russischen Krieg zuzuschreiben.
Die Einordnung als Stellvertreterkrieg bleibt jedoch kritisch zu prüfen. Sie darf nicht dazu führen, die eigenständigen Interessen und Entscheidungen der ukrainischen Bevölkerung aus dem Blick zu verlieren.
Für ein überzeugendes Friedenskonzept sind konkrete Antworten erforderlich: Welche Bedingungen sollen gelten? Wie werden Vereinbarungen abgesichert? Und wie wird verhindert, dass Gewalt dauerhafte politische Vorteile schafft?
Diplomatie und Handel mit autoritären Staaten
Gespräche und Wirtschaftsbeziehungen mit autoritären Staaten sind nicht für sich genommen undemokratisch. Außenpolitik muss auch mit Regierungen umgehen, deren politische Ordnung den eigenen Grundsätzen widerspricht.
Entscheidend ist, welche Abhängigkeiten entstehen und wie mit Menschenrechtsverletzungen umgegangen wird.
Wirtschaftliche Vorteile dürfen eine kritische Bewertung nicht vollständig verdrängen. Ebenso muss das Bekenntnis zu Freiheit gegenüber allen Staaten gelten, unabhängig davon, ob sie als Partner oder Gegner betrachtet werden.
Eine Partei, die sich für Meinungsfreiheit einsetzt, muss auch erklären, wie sie staatliche Unterdrückung von Opposition, Medien und Zivilgesellschaft außerhalb Deutschlands bewertet.
Demokratischer Wettbewerb verlangt Offenheit für andere Positionen
Die Behauptung, die Interessen gewöhnlicher Bürger besonders gut zu vertreten, gehört zum politischen Wettbewerb.
Problematisch würde sie, wenn daraus abgeleitet wird, andere demokratische Parteien und ihre Wähler seien grundsätzlich illegitim oder könnten keine berechtigten Anliegen vertreten.
Keine Partei besitzt allein den Anspruch, den tatsächlichen Volkswillen auszudrücken. Eine offene Demokratie braucht unterschiedliche politische Angebote und die Bereitschaft zum Kompromiss.
Auch innerhalb einer Partei sind Beteiligung, nachvollziehbare Entscheidungen und der Umgang mit abweichenden Meinungen wichtige Prüfaufgaben. Diese lassen sich aus einem Programm allein nicht abschließend beurteilen.
Fazit: Demokratisch vertretbare Ziele und offene Prüfaufgaben
Aus den untersuchten Programmen lässt sich kein ausdrückliches Ziel ableiten, freie Wahlen, parlamentarischen Wettbewerb oder den Rechtsstaat durch eine autoritäre Ordnung zu ersetzen.
Soziale Absicherung, die Begrenzung wirtschaftlicher Macht und der Schutz der Meinungsfreiheit sind demokratisch vertretbare Anliegen. Auch eine restriktive Migrationspolitik oder die Forderung nach einer anderen Außenpolitik beweisen für sich genommen keine Demokratiefeindlichkeit.
Kritisch zu prüfen bleiben der Schutz individueller Rechte in der Migrationspolitik, die Begründung von Vorwürfen gegen öffentliche Institutionen und die Konsequenz des Freiheitsanspruchs gegenüber autoritären Staaten.
Besonders die Außenpolitik wirft Fragen auf, wie Frieden und der Schutz demokratischer Selbstbestimmung gleichzeitig gewährleistet werden sollen. Zweifel an der Tragfähigkeit eines Konzepts sind dabei von einem belegten Angriff auf die demokratische Ordnung zu unterscheiden.
Eine Gesamtbewertung müsste zusätzlich spätere Beschlüsse, innerparteiliche Verfahren und politische Praxis untersuchen.
Das BSW muss sich an seinem eigenen Anspruch messen lassen: Freiheit und Gerechtigkeit sind nur dann überzeugend, wenn sie auch politischen Gegnern und Menschen außerhalb des eigenen gesellschaftlichen Leitbilds zugestanden werden.
IIm nächsten Teil vergleichen wir die wichtigsten Ziele der acht Parteien und untersuchen, wie sie ihre Wahlversprechen finanzieren wollen – und wo dabei offene Fragen bleiben.
Quellen und Grundlagen
Untersuchte Programme:
- BSW-Parteiprogramm von 2024.
- BSW-Bundestagswahlprogramm 2025 – offizielle Veröffentlichung auf der Website des Landesverbandes Brandenburg.
Rechtliche Bewertungsgrundlagen:
- Grundgesetz, Artikel 1: Menschenwürde.
- Grundgesetz, Artikel 3: Gleichberechtigung und Diskriminierungsverbote.
- Grundgesetz, Artikel 5: Meinungs- und Pressefreiheit.
- Grundgesetz, Artikel 20: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Die Schlussfolgerungen sind eine journalistische Bewertung der genannten Programme. Spätere Beschlüsse und politische Praxis sind für eine Gesamtbewertung zusätzlich zu untersuchen.
