Parteien auf dem Prüfstand – Programme, Versprechen und Demokratie
Teil 2: Die CDU – Freiheit, Verantwortung und ein starker Staat
Die CDU verbindet den Anspruch auf wirtschaftliche Freiheit mit sozialer Verantwortung und dem Wunsch nach einem handlungsfähigen Staat. Sie setzt auf Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sicherheit und Ordnung nehmen dabei einen hohen Stellenwert ein.
Doch wie passen diese Ziele zusammen? Wie viel staatliche Kontrolle verträgt die Freiheit? Und wo können Forderungen nach strengeren Regeln mit den Rechten des Einzelnen in Konflikt geraten?
Dieser Beitrag untersucht das CDU-Grundsatzprogramm von 2024 und das gemeinsame Bundestagswahlprogramm von CDU und CSU aus dem Jahr 2025. Er bewertet deren programmatische Aussagen. Eine vollständige Bilanz des späteren Regierungshandelns ist damit nicht verbunden.
Die Grundrichtung: Freiheit mit Verantwortung
Im Grundsatzprogramm beschreibt sich die CDU als Volkspartei der Mitte. Sie verbindet christlich-soziale, liberale und konservative Traditionen. Ausgangspunkt ist das christliche Menschenbild: Jeder Mensch besitzt eine unantastbare Würde und soll frei und selbstbestimmt leben können.
Die Partei erklärt ausdrücklich, Menschen unabhängig von ihren Merkmalen als gleichwertig anzuerkennen. Sie bekennt sich zu Pluralismus, Vielfalt und Gleichberechtigung. Auch Menschen ohne christlichen Glauben steht sie offen, wenn sie ihre Grundwerte teilen (cdu.de).
Das ist für die demokratische Bewertung wesentlich. Eine religiös begründete politische Überzeugung ist mit einer pluralistischen Demokratie vereinbar, wenn daraus keine unterschiedlichen Rechte für Menschen verschiedener Glaubensrichtungen entstehen.
Freiheit bedeutet in diesem Verständnis zugleich Verantwortung: für das eigene Leben, für Angehörige und für die Gemeinschaft. Die politische Streitfrage lautet deshalb häufig, wie viel Eigenverantwortung Menschen zugemutet werden kann und wann staatliche Unterstützung notwendig ist.
Wirtschaft, Arbeit und Staatsfinanzen
Das Wahlprogramm setzt auf Steuerentlastungen, weniger Bürokratie und bessere Bedingungen für Unternehmen. Es will die Einkommensteuer verändern, den verbleibenden Solidaritätszuschlag abschaffen und die Unternehmenssteuerbelastung schrittweise auf höchstens 25 Prozent für einbehaltene Gewinne senken (cdu.de).
Solche Vorschläge gehören zum demokratischen Wettbewerb. Entscheidend für ihre politische Beurteilung sind Finanzierung und Verteilungswirkung: Wer wird entlastet? Welche Einnahmen fehlen dem Staat? Und wie bleiben Schulen, Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen finanzierbar?
Steuersenkungen sind weder ein Beleg für besondere Demokratietreue noch für Demokratiefeindlichkeit. Sie müssen sich an ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen messen lassen.
Die wichtigsten weiteren Ziele
Das gemeinsame Wahlprogramm enthält unter anderem folgende Schwerpunkte:
BereichProgrammatische RichtungSoziale SicherungBürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzen; Mitwirkung und Arbeitsaufnahme stärker einfordernMigrationGrenzkontrollen und Zurückweisungen, schnellere Verfahren und Rückführungen; zugleich gezielte FachkräftezuwanderungInnere SicherheitMehr Überwachungsbefugnisse, Speicherung von IP-Adressen und elektronische GesichtserkennungKlima und EnergieKlimaneutralität bis 2045 im Blick behalten; stärker auf Emissionshandel, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit setzenEuropa und AußenpolitikEuropäische Zusammenarbeit, NATO und Unterstützung der Ukraine, einschließlich WaffenlieferungenStaat und VerwaltungDigitalisierung, schnellere Genehmigungen und weniger Bürokratie
Diese Zusammenfassung beschreibt Ziele des Wahlprogramms von 2025, nicht deren späteren Umsetzungsstand (CDU).
Soziale Sicherung: Mitwirkung hat verfassungsrechtliche Grenzen
Ein besonders sensibler Punkt ist die Forderung, die Grundsicherung vollständig zu streichen, wenn jemand grundsätzlich nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen (CDU),
Der Staat darf von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zumutbare Mitwirkung verlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber klargestellt, dass Sanktionen strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Die Menschenwürde geht auch durch ein als unangemessen angesehenes Verhalten nicht verloren ( Urteil vom 5. November 2019).
Die Bewertung hängt deshalb von der konkreten Ausgestaltung ab. Gibt es eine tatsächlich verfügbare und zumutbare Arbeit? Werden Krankheit, Behinderung oder Betreuungspflichten berücksichtigt? Bestehen Härtefallregeln? Kann eine Sanktion durch eigenes Verhalten beendet werden?
Die programmatische Forderung verdient eine kritische Prüfung. Eine pauschale Gleichsetzung von Arbeitsverweigerung und fehlender Bedürftigkeit löst die verfassungsrechtlichen Fragen nicht. Daraus folgt jedoch noch kein Beleg dafür, dass die Partei die demokratische Ordnung beseitigen will.
Migration: Steuerung und Menschenrechte zusammen betrachten
Ein Staat darf Zuwanderung regeln und zwischen unterschiedlichen Aufenthaltsrechten unterscheiden. Auch eine restriktive Migrationspolitik kann innerhalb des demokratischen Rahmens liegen.
Für unsere Bewertung kommt es darauf an, ob Schutzbedürftigkeit angemessen geprüft wird, rechtliche Verpflichtungen eingehalten werden und Betroffene wirksamen Rechtsschutz erhalten. Eine politische Forderung nach Begrenzung beantwortet diese Fragen noch nicht.
Besondere Aufmerksamkeit verlangt die im Wahlprogramm verwendete Formel „Bett, Brot und Seife“ für Leistungen an Ausreisepflichtige (cdu.de). Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 festgestellt, dass das menschenwürdige Existenzminimum auch ein Mindestmaß gesellschaftlicher Teilhabe umfasst. Migrationspolitische Ziele rechtfertigen keine Absenkung unter dieses Minimum (Urteil vom 18. Juli 2012).
Daher ist zu prüfen, welche Leistungen tatsächlich vorgesehen sind und auf welcher rechtlichen Grundlage Einschränkungen erfolgen sollen. Eine zugespitzte Formel ersetzt diese Prüfung nicht.
Sicherheit: Ein starker Staat braucht wirksame Kontrolle
Der Schutz vor Gewalt, Terrorismus und organisierter Kriminalität ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Menschen können ihre Freiheit nur schwer nutzen, wenn sie sich bedroht fühlen.
Gleichzeitig können Überwachungsinstrumente auch Menschen erfassen, gegen die kein konkreter Verdacht besteht. Für die demokratische Bewertung stellen sich deshalb Fragen nach Zweckbindung, Eingriffsschwellen, Speicherdauer und unabhängiger Kontrolle.
Mehr Befugnisse bedeuten nicht automatisch einen autoritären Staat. Problematisch würde es, wenn staatliche Stellen weitreichende Eingriffe ohne angemessene Begrenzung und wirksamen Rechtsschutz vornehmen könnten.
Der Prüfmaßstab lautet deshalb: Ist die Maßnahme zur Gefahrenabwehr geeignet und erforderlich? Und bleibt der Eingriff in die Freiheit verhältnismäßig?
Leitkultur: Gemeinsame Regeln und gesellschaftliche Vielfalt
Die CDU verbindet ihren Begriff der Leitkultur mit Menschenwürde, demokratischen Grundsätzen, Religionsfreiheit, Gleichberechtigung und Minderheitenschutz. Zugleich umfasst er Sprache, Geschichte, Traditionen und ein gemeinsames Zugehörigkeitsgefühl. Das Programm erklärt ausdrücklich, dass diese Vorstellung über das Grundgesetz hinausgeht (cdu.de).
Darin liegt eine wichtige Unterscheidung: Verbindliche Rechtsregeln und kulturelle Erwartungen sind nicht dasselbe.
Eine Gesellschaft kann gemeinsame Traditionen pflegen. Sie muss zugleich Raum für unterschiedliche Lebensweisen lassen. Für die Bewertung ist entscheidend, ob kulturelle Zugehörigkeit als Einladung zur Teilnahme verstanden wird oder als Voraussetzung dafür, gleichberechtigt anerkannt zu werden.
Menschen müssen nicht dieselben Bräuche pflegen, um dieselben grundlegenden Rechte zu besitzen.
Schnellere Verfahren dürfen Rechtsschutz nicht aushöhlen
Im Wahlprogramm fordert die Union, bei Infrastrukturvorhaben das Verbandsklagerecht abzuschaffen und gerichtliche Instanzen teilweise zu reduzieren (CDU).
Schnelle Entscheidungen können das Vertrauen in einen funktionierenden Staat stärken. Lange Verfahren belasten Bürger, Unternehmen und Verwaltung.
Dennoch ist Geschwindigkeit nicht der einzige Maßstab. Es muss möglich bleiben, rechtswidrige Entscheidungen wirksam überprüfen zu lassen. Weniger Instanzen sind nicht automatisch undemokratisch; ausschlaggebend ist die Qualität des verbleibenden Rechtsschutzes.
Gerade bei großen Projekten muss sorgfältig abgewogen werden, wie Beschleunigung, Beteiligung und die Kontrolle öffentlicher Entscheidungen zusammenpassen.
Fazit: Demokratische Grundlage, konkrete Spannungsfelder
Aus den hier untersuchten Programmen lässt sich kein Ziel ableiten, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen oder durch eine autoritäre Ordnung zu ersetzen. Das ausdrückliche Bekenntnis zu Menschenwürde, Pluralismus und Gleichberechtigung spricht für eine demokratische programmatische Grundlage.
Diese Einschätzung ist kein pauschales Unbedenklichkeitszeugnis für jede Forderung oder spätere Maßnahme. Kritisch zu prüfen sind insbesondere vollständige Leistungskürzungen, Einschränkungen im Umgang mit Schutzsuchenden, weitreichende Überwachung und die Begrenzung von Klagemöglichkeiten.
Dabei unterscheiden wir zwischen einem möglichen Grundrechtskonflikt und einer systematischen Gefährdung der Demokratie. Eine einzelne rechtlich problematische Forderung beweist noch keinen Angriff auf die gesamte demokratische Ordnung. Entscheidend sind Ausgestaltung, Zusammenhang und der Umgang mit rechtsstaatlicher Kontrolle.
Die CDU muss sich an ihrem eigenen Anspruch messen lassen: Ein starker Staat schützt Freiheit nur dann, wenn seine Macht wirksam begrenzt bleibt.
Im nächsten Teil betrachten wir die CSU: Welche eigenen Schwerpunkte setzt sie, worin unterscheidet sie sich von der CDU und wie sind ihre Forderungen nach denselben demokratischen Maßstäben zu bewerten?
Quellen und Grundlagen
Untersuchte Programme:
- CDU-Grundsatzprogramm von 2024: „In Freiheit leben. Deutschland sicher in die Zukunft führen“ – insbesondere Menschenbild und Grundwerte, innere Sicherheit, Leitkultur und staatliche Handlungsfähigkeit.
- Gemeinsames Bundestagswahlprogramm von CDU und CSU 2025: „Politikwechsel für Deutschland“ – insbesondere Wirtschaft, Grundsicherung, Migration, Sicherheitsbefugnisse und Verfahrensbeschleunigung.
Rechtliche Bewertungsgrundlagen:
- Grundgesetz – insbesondere Artikel 1, 3, 19 und 20.
- Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 5. November 2019: Sanktionen im Sozialrecht.
- Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2012: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Schlussfolgerungen sind eine journalistische Bewertung der genannten Programme. Koalitionsvereinbarungen, später beschlossene Gesetze und deren Umsetzung sind gesondert zu untersuchen.
