Wie die Demokratie zerstört wurde
Teil 8 der Reihe „Weimar und heute“ · Von Manfred Völkl
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. Damit verfügten die Nationalsozialisten über den Zugang zu staatlichen Machtmitteln. Doch die Ernennung allein hatte noch nicht sämtliche Parteien, Parlamente und gesellschaftlichen Organisationen ausgeschaltet.
In den folgenden Monaten zerstörte das neue Regime die verbliebenen demokratischen Freiheiten. Es verband staatliche Verordnungen und Gesetze mit Propaganda, Einschüchterung und offener Gewalt.
Dabei spielte die SA eine entscheidende Rolle. Die Demokratie wurde nicht allein an Schreibtischen und durch Abstimmungen beseitigt. Ihre Gegner wurden auch auf den Straßen, in ihren Wohnungen und an ihren Arbeitsplätzen bedroht, verschleppt und misshandelt.
Der Reichstagsbrand als Vorwand
Am Abend des 27. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude in Berlin. Die nationalsozialistische Führung stellte den Brand umgehend als Zeichen eines bevorstehenden kommunistischen Aufstands dar.
Die Behauptung einer kommunistischen Verschwörung diente zur Rechtfertigung umfassender Verfolgungsmaßnahmen. Für das Verständnis der politischen Folgen ist entscheidend: Das Regime nutzte den Brand, um seine Gegner auszuschalten und grundlegende Freiheitsrechte außer Kraft zu setzen.
Schon am folgenden Tag unterzeichnete Reichspräsident Paul von Hindenburg die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“. Sie wurde als Reichstagsbrandverordnung bekannt.
Damit erhielten die Nationalsozialisten ein Instrument, das weit über die Untersuchung eines einzelnen Verbrechens hinausging. Eine behauptete Gefahr wurde zum Anlass genommen, die politische Freiheit im ganzen Land einzuschränken.
Wenn Grundrechte ihren Schutz verlieren
Die Verordnung setzte wesentliche Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft. Betroffen waren unter anderem die persönliche Freiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
Auch der Schutz der Wohnung und das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis wurden eingeschränkt. Der Staat konnte damit tief in das Leben seiner Bürger eingreifen.
Was als Abwehr einer akuten Gefahr dargestellt wurde, blieb bis zum Ende der nationalsozialistischen Herrschaft bestehen. Die Ausnahme wurde zur dauerhaften Grundlage der Unterdrückung.
Besonders Kommunisten, aber auch Sozialdemokraten und weitere Regimegegner verloren ihren Schutz vor willkürlichen Eingriffen. Zeitungen wurden verboten, politische Arbeit behindert und Menschen verhaftet.
Damit zerbrach eine entscheidende Voraussetzung demokratischen Lebens: Bürger konnten ihre Regierung nicht mehr frei kritisieren und sich nicht mehr ungehindert gegen sie organisieren.
Die SA: Gewalt im Dienst der neuen Herrschaft
Die Sturmabteilung, kurz SA, hatte schon vor 1933 politische Gegner angegriffen, Versammlungen gestört und den öffentlichen Raum mit Gewalt beherrscht. Nach Hitlers Ernennung erhielt dieser Terror eine neue Bedeutung.
In Preußen stellte Hermann Göring im Februar 1933 eine Hilfspolizei auf, deren Mitglieder aus SA, SS und Stahlhelm kamen. Angehörige politischer Kampfverbände erhielten damit staatliche Befugnisse.
Die Grenze zwischen Parteigewalt und staatlichem Handeln wurde gezielt verwischt. Menschen, die zuvor als Parteikämpfer aufgetreten waren, konnten nun unter dem Schutz staatlicher Autorität gegen Gegner vorgehen.
SA-Angehörige verschleppten und misshandelten politische Gegner. In Sturmlokalen und improvisierten Haftstätten wurden Gefangene gedemütigt und gefoltert.
Dieser Terror traf nicht nur die unmittelbar Betroffenen. Er sollte auch alle anderen einschüchtern. Wer sah, was einem Nachbarn, Kollegen oder Vereinsmitglied geschah, musste fürchten, selbst zum nächsten Opfer zu werden.
Die SA war deshalb ein wesentliches Werkzeug der Zerstörung der Demokratie. Ihre Gewalt schwächte die Opposition und machte deutlich, dass politische Gegnerschaft nun die persönliche Sicherheit gefährdete.
Eine Wahl unter Bedingungen der Unfreiheit
Am 5. März 1933 fand eine weitere Reichstagswahl statt. Doch der Wahlkampf stand bereits unter dem Einfluss staatlicher Unterdrückung und nationalsozialistischer Gewalt.
Vor allem die KPD konnte nicht mehr frei arbeiten. Auch Sozialdemokraten wurden verfolgt und in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die Regierung nutzte dagegen staatliche Machtmittel und Propaganda für ihre Ziele.
Trotz dieser Bedingungen erreichte die NSDAP mit 43,9 Prozent der Stimmen keine absolute Mehrheit. Erst zusammen mit ihrem deutschnationalen Bündnispartner verfügte sie über eine Mehrheit im Reichstag.
Die Wahl kann deshalb nicht als freie Zustimmung einer Bevölkerungsmehrheit zu einer nationalsozialistischen Alleinherrschaft verstanden werden.
Dass Menschen noch Stimmzettel abgeben konnten, bedeutete nicht, dass ein demokratischer Wettbewerb bestand. Dazu hätten auch freie politische Betätigung, ungehinderte Information und der Schutz der Opposition gehört.
Das Ermächtigungsgesetz: Regieren ohne parlamentarische Zustimmung
Am 23. März 1933 stimmte der Reichstag in der Berliner Kroll-Oper über das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ ab. Es wurde als Ermächtigungsgesetz bekannt.
Das Gesetz erlaubte der Reichsregierung, Gesetze ohne Zustimmung des Parlaments zu beschließen. Diese konnten auch von der Verfassung abweichen. Damit verlor der Reichstag seine entscheidende Kontrollfunktion.
Die Abstimmung fand unter massiver Einschüchterung statt. SA und SS waren präsent. Die kommunistischen Abgeordneten waren von der Teilnahme ausgeschlossen; viele waren bereits verhaftet oder geflohen. Auch ein Teil der sozialdemokratischen Abgeordneten konnte nicht teilnehmen.
Die 94 anwesenden SPD-Abgeordneten stimmten gegen das Gesetz. Ihr Vorsitzender Otto Wels verteidigte in seiner Rede die Grundsätze von Freiheit, Menschlichkeit und parlamentarischer Kontrolle.
Die übrigen 444 anwesenden Abgeordneten stimmten zu. Dazu gehörten neben NSDAP und DNVP auch Zentrum, Bayerische Volkspartei und weitere Parteien. Hitler hatte ihre Zustimmung mit Versprechen, politischem Druck und Drohungen gewonnen.
Die Abstimmung zeigt, weshalb der Hinweis auf ein beschlossenes Gesetz allein keine demokratische Legitimation begründet. Eine Entscheidung unter Ausschluss und Verfolgung politischer Gegner ist kein freies parlamentarisches Verfahren.
Gleichschaltung: Eigenständigkeit wird beseitigt
Nach dem Ermächtigungsgesetz wurde die Unterordnung von Staat und Gesellschaft weiter vorangetrieben. Unter dem Begriff „Gleichschaltung“ beseitigte das Regime eigenständige Machtstellungen und unabhängige Organisationen.
Die Länder verloren schrittweise ihre politische Selbstständigkeit. Verwaltungen wurden personell umgestaltet. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 ermöglichte die Entfernung politischer Gegner und von Menschen, die nach den antisemitischen Kriterien des Regimes als jüdisch galten.
Auch Vereine, Verbände und kulturelle Einrichtungen gerieten unter nationalsozialistischen Einfluss. Presse, Rundfunk und Film wurden zunehmend zu Werkzeugen der Propaganda.
Dabei wirkten Zwang und freiwillige Anpassung zusammen. Manche Menschen handelten aus Angst, andere aus Überzeugung oder in der Hoffnung auf berufliche Vorteile.
Die Demokratie verlor damit mehr als ihre parlamentarischen Verfahren. Es verschwanden auch die unabhängigen Einrichtungen, in denen Menschen unterschiedliche Interessen vertreten, Informationen austauschen und gemeinsam handeln konnten.
Die Zerschlagung der Gewerkschaften
Am 1. Mai 1933 inszenierte das Regime große Feiern zum „Tag der nationalen Arbeit“. Es stellte sich als Vertreter der arbeitenden Bevölkerung dar.
Bereits am folgenden Tag wurden die freien Gewerkschaften zerschlagen. SA-Angehörige und weitere nationalsozialistische Kräfte besetzten Gewerkschaftshäuser, Büros und andere Einrichtungen. Funktionäre wurden verhaftet, Vermögen beschlagnahmt.
Die Gewerkschaftsführung hatte zuvor versucht, durch politische Zurückhaltung und Anpassung das Überleben ihrer Organisationen zu sichern. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht.
An die Stelle unabhängiger Interessenvertretungen trat die Deutsche Arbeitsfront. Sie war eine Organisation des Regimes und kein Ersatz für freie Gewerkschaften.
Die Ereignisse zeigen den Unterschied zwischen einer propagandistischen Würdigung der Arbeit und den tatsächlichen Rechten der Beschäftigten. Gefeiert wurden die Arbeiter; beseitigt wurde ihre Möglichkeit, sich unabhängig zu organisieren.
Vom Mehrparteiensystem zum Einparteienstaat
Die KPD war bereits durch Verfolgung und die Ausschaltung ihrer politischen Arbeit weitgehend in die Illegalität gedrängt worden. Am 22. Juni 1933 wurde auch die SPD verboten.
Die übrigen Parteien lösten sich unter dem Druck der neuen Herrschaft auf. Am 14. Juli 1933 erklärte das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ die NSDAP zur einzigen zugelassenen Partei.
Damit war der organisierte politische Wettbewerb beseitigt. Es gab keine legale Opposition mehr, die um eine andere Regierung hätte werben können.
Der Reichstag bestand zwar weiter. Doch die bloße Existenz einer Institution bewahrte ihre demokratische Funktion nicht. Ohne freie Parteien, geschützte Opposition und wirksame Kontrolle wurde das Parlament zur Bühne der Diktatur.
Im Sommer 1933 waren zentrale Grundlagen der Demokratie zerstört. Die weitere Festigung und Radikalisierung der nationalsozialistischen Herrschaft setzte sich danach fort.
Was bedeutet das für heute?
Die Ereignisse von 1933 lassen sich nicht ohne Weiteres auf die Gegenwart übertragen. Sie zeigen jedoch, woran sich die demokratische Qualität eines politischen Systems messen lässt.
Wahlen allein genügen nicht. Menschen müssen sich frei informieren, ihre Regierung kritisieren und für andere politische Ziele einsetzen können. Oppositionelle benötigen Schutz vor Gewalt und staatlicher Willkür.
Ein besonders ernstes Warnzeichen ist die Verbindung politischer Macht mit der Einschüchterung ihrer Gegner. Das gilt für rechte ebenso wie für linke oder andere autoritäre Bewegungen. Entscheidend sind ihre konkreten Handlungen und Ziele.
Dabei bedeutet ein gleicher Prüfmaßstab nicht, dass jede politische Richtung zu jeder Zeit gleich gefährlich ist. Eine sachliche Bewertung muss Unterschiede in Einfluss, Gewaltbereitschaft und tatsächlichem Verhalten berücksichtigen.
Ebenso wichtig ist der Umgang mit Krisen. Wirtschaftliche Schwierigkeiten, Sicherheitsprobleme und Existenzängste verlangen politische Antworten. Sie dürfen aber nicht dazu dienen, unabhängige Kontrolle dauerhaft auszuschalten oder ganze Bevölkerungsgruppen ihrer Rechte zu berauben.
Die Sorgen von Wählern ernst zu nehmen und die Ziele einer Partei kritisch zu prüfen, gehört zusammen. Wer aus Angst um seinen Lebensstandard eine Partei wählt, teilt deshalb nicht automatisch jede ihrer Positionen. Trotzdem muss sich auch diese Partei daran messen lassen, ob sie die Freiheit aller schützt.
Die Weimarer Erfahrung mahnt außerdem, auf die Funktion demokratischer Einrichtungen zu achten. Ein Parlament kann fortbestehen und dennoch seine Bedeutung verlieren. Eine Wahl kann stattfinden und dennoch unfrei sein. Ein Gesetz kann beschlossen werden und dennoch der Unterdrückung dienen.
Demokratie lebt deshalb nicht nur von ihren äußeren Formen. Sie lebt davon, dass Macht begrenzt bleibt und politische Gegner ihre Rechte behalten.
1933 wurde die Demokratie durch das Zusammenwirken von staatlichen Eingriffen, politischer Zustimmung, Anpassung und Terror zerstört. Im abschließenden neunten Teil fragen wir, ob dieses Ende unvermeidlich war – und welche Verantwortung sich daraus für unsere Gegenwart ergibt.
Im abschließenden neunten Teil fragen wir, ob das Ende der Weimarer Republik unvermeidlich war, welche Handlungsmöglichkeiten bestanden und welche Lehren sich daraus für unsere heutige Demokratie ziehen lassen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Deutsches Historisches Museum: Der Reichstagsbrand
https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung-der-ns-herrschaft/reichstagsbrand - Deutsches Historisches Museum: Die Sturmabteilung (SA)
https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ns-organisationen/sa - Deutsches Historisches Museum: Die Reichstagswahl vom 5. März 1933
https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung-der-ns-herrschaft/reichstagswahl-1933 - Deutscher Bundestag: 23. März 1933 – Reichstag billigt „Ermächtigungsgesetz“
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/1933-03-23-ermaechtigungsgesetz-938540 - Deutsches Historisches Museum: Die Gleichschaltung
https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung/gleichschaltung - Deutsches Historisches Museum: Die Zerschlagung der Gewerkschaften
https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung-der-ns-herrschaft/zerschlagung-der-gewerkschaften - Deutsches Historisches Museum: Die Errichtung des Einparteienstaates
https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung-der-ns-herrschaft/einparteienstaat
