Demokratie auf dem Rückzug
Teil 5 der Reihe „Weimar und heute“ · Von Manfred Völkl
Eine Demokratie kann an Einfluss verlieren, obwohl ihr Parlament noch besteht und weiterhin Wahlen stattfinden. Entscheidend ist auch, wo politische Entscheidungen getroffen werden, wer die Regierung kontrolliert und ob gewählte Vertreter tatsächlich Einfluss auf ihren Kurs haben.
In den letzten Jahren der Weimarer Republik verschob sich die Macht zunehmend vom Reichstag zum Reichspräsidenten. Regierungen ohne eigene parlamentarische Mehrheit stützten sich auf dessen Befugnisse und auf Notverordnungen. Was als Mittel zur Bewältigung einer Krise dienen konnte, wurde immer stärker zur Grundlage des Regierens.
Dieser Teil untersucht, wie es dazu kam und welche Entscheidungen den parlamentarischen Einfluss schwächten. Für den Vergleich mit heute müssen wir dabei genau unterscheiden: Ein politischer Streit oder eine schwierige Regierungsbildung bedeutet noch keine Entmachtung des Parlaments. Die Frage lautet vielmehr, ob demokratische Kontrolle erhalten bleibt – gerade dann, wenn schnelle Lösungen verlangt werden.
1930: Eine parlamentarische Regierung zerbricht
Im März 1930 zerbrach die Große Koalition unter dem sozialdemokratischen Reichskanzler Hermann Müller. Ein zentraler Streitpunkt war die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Durch die wachsende Arbeitslosigkeit stiegen ihre Ausgaben, während die Einnahmen unter Druck gerieten. Die Koalitionspartner konnten sich nicht darauf einigen, wie die zusätzlichen Lasten verteilt werden sollten.
Dabei ging es um mehr als eine technische Haushaltsfrage. Die SPD wollte soziale Leistungen durch höhere Beiträge sichern; die Deutsche Volkspartei drängte auf Einsparungen bei den Leistungen. Hinter dem Streit standen unterschiedliche Interessen und Vorstellungen davon, wer die Kosten der Krise tragen sollte. Ein letzter Kompromiss fand nicht die notwendige Unterstützung.
Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannte daraufhin den Zentrumspolitiker Heinrich Brüning zum Reichskanzler. Dessen Regierung verfügte über keine eigene verlässliche Mehrheit im Reichstag. Sie stützte sich zunehmend auf das Vertrauen und die besonderen Befugnisse des Reichspräsidenten. Damit begann die Phase der sogenannten Präsidialkabinette.
Der Bruch der Koalition machte diesen Weg nicht zwangsläufig. Die Bildung einer vom Reichspräsidenten abhängigen Regierung war auch eine politische Entscheidung. Der Reichstag bestand weiter, doch das Verhältnis zwischen Parlament, Regierung und Staatsoberhaupt verschob sich. Für die Durchsetzung des Regierungskurses wurde die Unterstützung Hindenburgs immer wichtiger.
Wenn die Ausnahme zum Regierungsinstrument wird
Die Weimarer Verfassung gab dem Reichspräsidenten weitreichende Befugnisse. Artikel 48 erlaubte ihm, bei einer erheblichen Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Notmaßnahmen zu ergreifen und bestimmte Grundrechte vorübergehend außer Kraft zu setzen. Diese Befugnisse wurden auch zum Erlass von Notverordnungen genutzt.
Der Reichstag war dabei nicht rechtlos. Er musste über die Maßnahmen informiert werden und konnte ihre Aufhebung verlangen. Doch der Reichspräsident besaß nach Artikel 25 zugleich die Möglichkeit, das Parlament aufzulösen. Das Zusammenspiel dieser Befugnisse wurde für die parlamentarische Kontrolle besonders problematisch.
Im Juli 1930 zeigte sich das deutlich. Nachdem die Regierung Brüning für Teile ihres Finanzprogramms keine Mehrheit gefunden hatte, setzte Hindenburg die Maßnahmen durch Notverordnungen in Kraft. Der Reichstag verlangte deren Aufhebung. Daraufhin löste Hindenburg das Parlament auf; die Maßnahmen wurden anschließend erneut per Notverordnung erlassen.
Damit wurde ein parlamentarischer Widerspruch nicht durch einen neuen Kompromiss beantwortet, sondern durch die Auflösung des Parlaments und den Rückgriff auf die Macht des Reichspräsidenten. Notverordnungen wurden zunehmend zum Instrument der laufenden Regierungspolitik. Die demokratische Kontrolle bestand formal weiter, verlor aber unter diesen Bedingungen an Wirksamkeit.
Regieren zwischen Duldung und Abhängigkeit
Die Präsidialkabinette machten den Reichstag nicht sofort bedeutungslos. Auch Brüning musste berücksichtigen, ob eine Mehrheit seine Regierung oder die Notverordnungen zu Fall bringen würde. Seine Politik beruhte deshalb auf einem Zusammenspiel von präsidialer Unterstützung und parlamentarischer Duldung.
Nach dem starken Stimmenzuwachs der NSDAP bei der Reichstagswahl im September 1930 entschied sich die SPD, Brüning zu tolerieren. Sie trat seiner Regierung nicht bei und teilte seinen politischen Kurs nicht. Dennoch verhinderte sie durch ihr Abstimmungsverhalten, dass seine Regierung und wichtige Notverordnungen an einer gegnerischen Mehrheit scheiterten.
Dahinter stand die Sorge, dass eine andere Regierung noch weiter nach rechts rücken und der Nationalsozialismus zusätzlich gestärkt werden könnte. Die Sozialdemokraten befanden sich damit in einem schwierigen Konflikt: Sie wollten die Republik schützen, duldeten aber eine Regierung, deren Sparpolitik soziale Not verschärfte und deren Regierungsweise den parlamentarischen Einfluss schwächte.
Diese Entscheidung lässt sich weder als einfache Zustimmung zu Brüning noch als folgenloser Schutz der Demokratie beschreiben. Sie zeigt, wie eng politische Handlungsspielräume in der Krise geworden waren. Die Hoffnung, eine größere Gefahr abzuwenden, konnte zugleich dazu beitragen, einen problematischen Zustand aufrechtzuerhalten.
Für Brüning blieb schließlich das Vertrauen Hindenburgs entscheidend. Die Duldung im Reichstag ersetzte keine sichere parlamentarische Regierungsgrundlage. Damit hing die politische Zukunft des Kabinetts wesentlich vom Reichspräsidenten und dessen Umfeld ab – statt von einer Koalition, die gemeinsam Verantwortung für ihren Kurs übernahm.
Wie die Krise politisch genutzt wurde
Von der wirtschaftlichen und sozialen Not profitierten sowohl die NSDAP als auch die KPD. Beide bekämpften die parlamentarische Republik, boten jedoch unterschiedliche Erklärungen und Zukunftsbilder an. Ihre wachsende Unterstützung zeigt, dass Enttäuschung über die bestehenden Verhältnisse in verschiedene politische Richtungen führen konnte.
Die Nationalsozialisten verbanden das Versprechen von Arbeit und nationalem Wiederaufstieg mit Feindbildern. Sie machten die demokratischen Parteien für das Elend verantwortlich und verbreiteten antisemitische Verschwörungserzählungen. Unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen stellten sie eine bessere Zukunft in Aussicht. Hinter diesen Versprechen stand das Ziel einer rassistischen Führerdiktatur.
Die KPD deutete die Krise als Ausdruck des Scheiterns des Kapitalismus. Sie warb für dessen Überwindung und eine kommunistische Ordnung nach sowjetischem Vorbild. Ihre Gegnerschaft richtete sich auch gegen die SPD, obwohl diese die parlamentarische Demokratie erhalten wollte. Wirtschaftliche Forderungen und der Kampf gegen die bestehende Staatsordnung waren in der kommunistischen Politik miteinander verbunden.
Entscheidend ist deshalb, zwischen berechtigten sozialen Anliegen und den politischen Schlussfolgerungen zu unterscheiden. Wer Arbeit, gerechte Löhne oder Unterstützung in Not verlangt, handelt nicht demokratiefeindlich. Die Grenze wird dort überschritten, wo solche Forderungen mit der Abschaffung freier politischer Entscheidungen, der Entrechtung anderer Menschen oder der Rechtfertigung von Gewalt verbunden werden. Soziale Versprechen allein sagen noch nicht, ob eine Bewegung demokratisch ist.
Was das Grundgesetz anders regelt
Die Weimarer Verfassung war ein demokratischer Fortschritt. Sie verankerte parlamentarische Mitwirkung und führte das allgemeine Wahlrecht für Frauen und Männer ein. Zugleich stattete sie den Reichspräsidenten mit weitreichenden Befugnissen aus. Er ernannte den Reichskanzler, konnte den Reichstag auflösen und unter bestimmten Voraussetzungen Notverordnungen erlassen. Ob diese Macht die Republik schützte oder schwächte, hing wesentlich davon ab, wie sie ausgeübt wurde.
Das Grundgesetz stärkt dagegen die parlamentarische Grundlage der Regierung. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt. Der Bundespräsident besitzt keine allgemeine Notverordnungsmacht nach dem Muster des Weimarer Artikels 48. Auch die Auflösung des Bundestages ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: etwa an eine gescheiterte Vertrauensfrage oder einen besonderen Fall erfolgloser Mehrheitsbildung bei der Kanzlerwahl.
Eine weitere Sicherung ist das konstruktive Misstrauensvotum. Der Bundestag kann einen Bundeskanzler nur dadurch ablösen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Eine Mehrheit, die lediglich gegen den bisherigen Kanzler ist, reicht dafür nicht. Das soll verhindern, dass eine Regierung gestürzt wird, ohne dass eine neue tragfähige Führung bereitsteht.
Auch der Schutz der Verfassungsgrundlagen ist stärker ausgestaltet. Die Grundrechte binden Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung unmittelbar. Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert ihre Einhaltung. Die sogenannte Ewigkeitsklausel schützt unter anderem die Menschenwürde und die grundlegenden Prinzipien von Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat vor ihrer Abschaffung durch eine Verfassungsänderung. Notstandsregelungen bestehen zwar auch heute, schaffen aber keine allgemeine Vollmacht zum Regieren ohne demokratische Kontrolle.
Kann sich Weimar heute wiederholen?
Das Grundgesetz erlaubt Parteien, durch Wahlen und parlamentarische Mehrheiten Regierungsverantwortung zu übernehmen. Auch eine Partei mit problematischen oder demokratiefeindlichen Zielen ist nicht automatisch von der Regierungsbildung ausgeschlossen. Solange sie nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde, kann sie grundsätzlich am politischen Wettbewerb teilnehmen. Ein Wahlerfolg entbindet sie jedoch nicht von der Verfassung.
Eine Bundesregierung darf weder freie Wahlen abschaffen noch politische Gegner entrechten oder unabhängige Gerichte nach Belieben ausschalten. Sie ist an Recht und Gesetz gebunden und wird parlamentarisch und gerichtlich kontrolliert. Selbst eine Zweidrittelmehrheit darf die durch die Ewigkeitsklausel geschützten Grundlagen der Verfassung nicht beseitigen.
Der Weimarer Weg über eine weitreichende präsidiale Notverordnungsmacht steht heute nicht in derselben Form offen. Trotzdem wäre es falsch, demokratische Sicherheit allein aus dem Verfassungstext abzuleiten. Institutionen können unter Druck geraten, Kontrollmöglichkeiten geschwächt und demokratische Regeln schrittweise missachtet werden. Entscheidend ist deshalb auch, ob Parlamente, Gerichte, Verwaltung und Öffentlichkeit ihre Aufgaben tatsächlich wahrnehmen.
Der Vergleich mit Weimar führt somit zu einer doppelten Erkenntnis: Unsere demokratische Ordnung besitzt stärkere rechtliche Sicherungen. Zugleich bleibt ihre Verteidigung eine politische und gesellschaftliche Aufgabe. Daran müssen sich alle Parteien messen lassen – unabhängig davon, ob sie rechts, links oder in der Mitte stehen.
Im sechsten Teil geht es um die gespaltene Arbeiterbewegung: Hätte eine Zusammenarbeit zwischen SPD und KPD Hitler verhindern können – und warum fanden die beiden Parteien nicht zu einem gemeinsamen Vorgehen?
