Demokratie und Parteien – Wer entscheidet für uns?

Teil 4: Wer bestimmt, wer zur Wahl steht?

Bei einer Wahl entscheiden die Bürger, wer sie im Parlament vertreten soll. Doch welche Personen überhaupt auf dem Stimmzettel stehen, wird bereits vorher festgelegt. Parteien wählen ihre Kandidaten aus und bestimmen die Reihenfolge ihrer Landeslisten. Wie demokratisch ist diese Vorauswahl – und welchen Einfluss haben die Wähler auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments?


Im dritten Teil dieser Reihe ging es um das freie Mandat. Abgeordnete sollen eigenverantwortlich entscheiden, auch wenn ihre Fraktion eine gemeinsame Linie verfolgt.


Doch bevor jemand diese Verantwortung übernehmen kann, muss er zunächst kandidieren und gewählt werden. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Auswahl der Bewerber. Hier entstehen politische Chancen – und mögliche Abhängigkeiten.


Zwei Entscheidungen, die zusammengehören



Bei der Bundestagswahl gibt es zwei unterschiedliche Ebenen der Auswahl.

Zunächst werden die Wahlvorschläge aufgestellt. Parteien bestimmen ihre Wahlkreisbewerber und Landeslisten. Daneben können unabhängige Einzelbewerber antreten.


Anschließend entscheiden die Wahlberechtigten zwischen den zugelassenen Angeboten. Sie können mit der Erststimme einen Wahlkreiskandidaten und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei unterstützen. Beide Stimmen dürfen unterschiedlichen politischen Angeboten gelten.


Die Bürger treffen damit die entscheidende Wahl. Ihr Angebot wird jedoch durch die vorherige Kandidatenaufstellung geprägt.


Deshalb gehört zur Beurteilung einer Partei auch die Frage, wie offen und nachvollziehbar sie ihre Bewerber auswählt.


Wer einen Wahlkreiskandidaten aufstellt


Eine Partei darf ihren Bundestagskandidaten im Wahlkreis nicht einfach durch eine Entscheidung der Parteispitze benennen.


Das Bundeswahlgesetz verlangt die Wahl in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung. In einer Mitgliederversammlung stimmen die im Wahlkreis zum Bundestag wahlberechtigten Parteimitglieder ab. Bei einer Vertreterversammlung übernehmen gewählte Vertreter diese Aufgabe. Die Auswahl des Kandidaten erfolgt geheim.


Damit soll die Aufstellung demokratisch legitimiert sein. Auch die Vertreter einer solchen Versammlung müssen nach den gesetzlichen Vorgaben geheim gewählt werden.


Die Parteiführung kann Kandidaten empfehlen und für sie werben. Sie ersetzt damit aber nicht die vorgeschriebene Abstimmung.


Gegenkandidaten müssen eine echte Chance erhalten


Ein demokratisches Verfahren braucht mehr als einen formalen Wahlgang.

Das Bundeswahlgesetz gibt jedem stimmberechtigten Teilnehmer der Aufstellungsversammlung das Recht, einen Bewerber vorzuschlagen. Kandidaten müssen außerdem angemessen Gelegenheit erhalten, sich und ihr Programm vorzustellen.


Diese Regeln sind wichtig: Die Versammlung soll eine Auswahl treffen können, statt lediglich eine bereits feststehende Entscheidung zu bestätigen.


Ob daraus ein lebendiger Wettbewerb entsteht, hängt auch von der politischen Kultur ab. Werden unterschiedliche Bewerber fair angehört? Können Mitglieder kritisch nachfragen? Wird eine Gegenkandidatur als normaler Bestandteil demokratischer Auswahl akzeptiert?


Dass nur eine Person antritt, beweist für sich genommen allerdings keinen Mangel an Demokratie. Es kann breite Zustimmung geben oder niemand sonst kandidieren wollen. Entscheidend ist, ob eine andere Bewerbung tatsächlich möglich gewesen wäre.


Warum die geheime Wahl wichtig ist


Eine geheime Abstimmung schützt die eigenständige Entscheidung der Mitglieder und Vertreter.

Wer einen anderen Kandidaten als die Parteiführung bevorzugt, soll seine Stimme abgeben können, ohne diese öffentlich rechtfertigen zu müssen. Die Bundeswahlleiterin bezeichnet die geheime Wahl in ihrem Leitfaden als wesentlichen Schutz der Wahlfreiheit.


Das beseitigt nicht jeden Einfluss. Empfehlungen, persönliche Beziehungen und vorausgegangene Gespräche können weiterhin eine Rolle spielen.


Es schafft aber eine wichtige Grenze: Niemand muss offenlegen, ob er der Empfehlung eines Vorstandes gefolgt ist.


Landeslisten bestimmen weitere personelle Chancen


Neben den Wahlkreiskandidaten stellen Parteien Landeslisten auf. Dort stehen Bewerber in einer festgelegten Reihenfolge.

Bei der Bundestagswahl können solche Landeslisten nur von Parteien eingereicht werden. Auch die Bewerberauswahl und ihre Reihenfolge müssen in geheimer Abstimmung festgelegt werden. Die entsprechenden Regeln für Aufstellungsversammlungen gelten dabei ebenfalls.


Ein vorderer Listenplatz kann die Aussicht auf ein Mandat erheblich verbessern. Eine Garantie bietet er nicht. Wie viele Listenbewerber einziehen, hängt vom Wahlergebnis und davon ab, wie viele der einer Partei zustehenden Sitze bereits an erfolgreiche Wahlkreisbewerber vergeben werden.


Die Listenaufstellung ist deshalb eine wichtige personelle Entscheidung innerhalb der Parteien.


Was die Zweitstimme entscheidet


Der Begriff „Zweitstimme“ kann den Eindruck erwecken, diese Stimme sei weniger wichtig. Für das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag ist sie jedoch grundsätzlich maßgeblich.


Mit ihr wählen die Bürger die Landesliste einer Partei in der festgelegten Reihenfolge. Sie können bei der Bundestagswahl keine einzelnen Personen auf dieser Liste nach vorne setzen oder streichen.


Wer eine Partei unterstützt, nimmt damit auch deren personelle Vorauswahl an.


Das bedeutet nicht, dass Listenabgeordnete weniger demokratisch legitimiert wären. Sie erhalten ihr Mandat ebenfalls aufgrund einer Wahl. Die persönliche Auswahl erfolgt dabei aber stärker über die parteiinterne Aufstellung und die anschließende Entscheidung für die gesamte Liste.


Die Erststimme ermöglicht eine persönliche Auswahl


Mit der Erststimme können Wähler zwischen den Kandidaten ihres Wahlkreises entscheiden. Dabei kann die Persönlichkeit besonders ins Gewicht fallen: Erfahrung, Erreichbarkeit, Sachkenntnis und bisherige Arbeit.


Nach den seit der Bundestagswahl 2025 angewandten Regeln reicht bei einem Parteibewerber die höchste Erststimmenzahl im Wahlkreis allein jedoch nicht zwingend für ein Mandat. Der Sitz muss zusätzlich durch das Zweitstimmenergebnis der Partei im jeweiligen Bundesland gedeckt sein.


Für unabhängige Einzelbewerber gilt diese zusätzliche Voraussetzung nicht: Wer als Einzelbewerber die meisten Erststimmen erhält, ist gewählt.


Das zeigt, wie eng persönliche Auswahl und Verhältniswahl im bestehenden System miteinander verbunden sind.


Weshalb Parteien bei der Auswahl abwägen


Bei der Kandidatenaufstellung können unterschiedliche Kriterien eine Rolle spielen: fachliche Eignung, politische Erfahrung, regionale Verankerung, Bekanntheit und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit.


Eine Partei möchte außerdem mit ihren Bewerbern unterschiedliche gesellschaftliche Erfahrungen und politische Schwerpunkte sichtbar machen.


Diese Abwägungen sind grundsätzlich nachvollziehbar. Schwierigkeiten entstehen, wenn kaum erkennbar ist, welches Gewicht die einzelnen Kriterien haben.


Wird jemand vorgeschlagen, weil er besonders sachkundig ist? Weil er viele Menschen erreicht? Oder hauptsächlich, weil er innerhalb der Organisation über starke Unterstützer verfügt?


Persönliche Netzwerke sind nicht automatisch problematisch. Langjährige Zusammenarbeit kann Vertrauen schaffen. Sie sollte jedoch nicht dazu führen, dass geeignete neue Bewerber dauerhaft ohne faire Chance bleiben.


Kleine aktive Gruppen können großen Einfluss haben


Die Kandidatenaufstellung wird von den teilnahmeberechtigten Mitgliedern beziehungsweise gewählten Vertretern vorgenommen. Wer sich beteiligt, wirkt damit an einer Entscheidung mit, die später das Wahlangebot für sehr viele Bürger prägt.


Daraus folgt eine praktische Überlegung: Wenn sich nur ein kleiner Teil der Berechtigten aktiv einbringt, erhalten diese Beteiligten entsprechend großen Einfluss.


Das ist nicht bereits deshalb undemokratisch. Demokratische Mitwirkungsrechte müssen auch genutzt werden. Zugleich sollten Parteien ihre Verfahren so gestalten, dass Beteiligung möglich und attraktiv ist.


Dazu gehören verständliche Informationen, rechtzeitige Einladungen im Rahmen der geltenden Regeln und genügend Gelegenheit, Kandidaten kennenzulernen.


Kann die Aussicht auf eine erneute Kandidatur Druck erzeugen?


Eine Verbindung zum freien Mandat liegt auf der Hand: Wer erneut für eine Partei kandidieren möchte, benötigt bei der nächsten Aufstellung wieder Unterstützung.


Das kann einen Anreiz schaffen, die Erwartungen wichtiger Mitglieder oder Parteigremien zu berücksichtigen. Ein Abgeordneter könnte sich fragen, ob häufige Abweichungen von der gemeinsamen Linie seine erneute Nominierung erschweren.


Dabei müssen zwei berechtigte Anliegen auseinandergehalten werden. Einerseits dürfen Parteimitglieder entscheiden, wen sie künftig als geeigneten Vertreter ihrer politischen Ziele ansehen. Niemand hat einen Anspruch auf eine dauerhafte Kandidatur.


Andererseits sollte ein Abgeordneter während seiner Amtszeit nicht aus Angst um die Wiederaufstellung auf eine eigenverantwortliche Entscheidung verzichten.


Diese Spannung lässt sich nicht vollständig beseitigen. Umso wichtiger sind faire Auswahlverfahren und eine Kultur, die begründeten Widerspruch zulässt.


Welche Möglichkeiten Bürger haben


Auch außerhalb einer Partei können Bürger Einfluss nehmen: durch ihre Wahlentscheidung, öffentliche Fragen an Kandidaten, den Vergleich ihrer Positionen und die Prüfung ihrer bisherigen Arbeit.


Sie können Erst- und Zweitstimme unterschiedlich vergeben. Damit lässt sich beispielsweise eine bestimmte Persönlichkeit im Wahlkreis unterstützen und zugleich eine andere Partei bei der Sitzverteilung stärken.


Wer unmittelbar an der Aufstellung von Parteikandidaten mitwirken möchte, kann sich innerhalb der jeweiligen Partei engagieren. Eine weitere Möglichkeit ist die Unterstützung einer unabhängigen Kandidatur.


Keine dieser Formen garantiert, dass die eigene Wunschperson gewählt wird. Sie eröffnet aber unterschiedliche Wege, die personelle Auswahl mitzugestalten.


Wären veränderbare Listen eine Verbesserung?


Eine mögliche Reform wäre, den Wählern stärkeren Einfluss auf die Reihenfolge von Kandidaten zu geben. Statt ausschließlich eine festgelegte Liste zu wählen, könnten sie bestimmte Bewerber bevorzugen.


Das könnte die persönliche Verantwortung gegenüber den Wählern stärken und die Bedeutung parteiinterner Listenplätze verringern.


Gleichzeitig wären mögliche Nachteile zu prüfen: Würden vor allem bekannte und finanzkräftige Bewerber profitieren? Wie verständlich bliebe der Stimmzettel? Welche Folgen hätte das Verfahren für die ausgewogene Zusammensetzung eines Parlaments?


Mehr persönliche Auswahl kann eine sinnvolle Reformidee sein. Ihre Wirkung hängt jedoch von der konkreten Gestaltung ab. Für die Bundestagswahl ist sie derzeit keine bestehende Wahlmöglichkeit.


Meine Einordnung


Die Kandidatenaufstellung gehört zu den wichtigsten Entscheidungen innerhalb einer Partei. Sie bestimmt, welche Menschen den Bürgern später zur Wahl stehen und wer Aussicht auf ein Mandat erhält.


Die gesetzlichen Vorgaben sichern dafür wesentliche demokratische Grundlagen: geheime Abstimmungen, Vorschlagsrechte und die Möglichkeit der Bewerber, sich vorzustellen.


Ob diese Rechte tatsächlich lebendig werden, hängt auch vom Umgang miteinander ab. Parteien sollten neue Bewerber ernst nehmen, Auswahlkriterien erklären und sachlichen Wettbewerb ermöglichen.


Die Wähler wiederum können genauer hinsehen: Wer bewirbt sich um ihre Stimme, welche Erfahrungen bringt diese Person mit und wie begründet sie ihre politischen Ziele?


Demokratische Auswahl beginnt bereits vor dem Wahltag. Je offener die Kandidatenaufstellung und je besser die Information der Bürger, desto fundierter kann die spätere Wahlentscheidung sein.


Ausblick auf Teil 5


Im nächsten Teil beschäftigen wir uns mit einer weiteren Grundlage politischer Macht: „Parteien, Geld und Einfluss“. Es geht um Mitgliedsbeiträge, staatliche Finanzierung und Spenden – sowie um die Frage, wie finanzielle Unterstützung und Lobbyinteressen politische Entscheidungen beeinflussen können.


Quellen und weiterführende Informationen



Stand: 13. Oktober 2026. Die beschriebenen Wahlregeln beziehen sich auf die Bundestagswahl. Bei Landtags- und Kommunalwahlen gelten teilweise andere Verfahren. Bewertungen und Reformüberlegungen geben die Einordnung des Autors wieder.